Zuströmbereich Zu: Sanierung von verunreinigten Grundwasservorkommen
Schweizer Trinkwasser wird grösstenteils aus dem Grundwasser gewonnen. Die Gefahr, dass langlebige Verunreinigungen aus der Landwirtschaft und dem Abwasser das Trinkwasser belasten, kann durch langfristig kostengünstige und wirksame Massnahmen an der Quelle gesenkt werden. Dazu müssen schweizweit die Zuströmbereiche bezeichnet werden.
Grundwasser, aus dem Trinkwasser gewonnen wird, wird durch ein mehrstufiges System vor Verunreinigungen geschützt. In der unmittelbaren Umgebung jeder Grundwasserfassung im öffentlichen Interesse sind Grundwasserschutzzonen ausgeschieden.
Allerdings gibt es Stoffe, die im Boden nicht zurückgehalten und im Grundwasser nicht abgebaut werden. Diese sogenannten mobilen und persistenten Stoffe umfassen unter anderem Medikamentenrückstände, Nitrat und Abbauprodukte von Pflanzenschutzmitteln. Diese können auch von ausserhalb der Grundwasserschutzzonen in eine Grundwasserfassung gelangen.
Vor solchen Stoffen muss das Grundwasser im gesamten Bereich geschützt werden, in dem es neu gebildet wird. Dazu dient der Zuströmbereich Zu einer Grundwasserfassung.
Bei verunreinigtem Grundwasser ist der Zuströmbereich Zu das Gebiet, in dem Sanierungsmassnahmen umgesetzt werden müssen. Werden Stoffe wie Nährstoffe oder Pflanzenschutzmittel grossflächig eingesetzt, müssen bei den betroffenen Parzellen, Massnahmen ergriffen werden. Stammt die Verunreinigung aus einzelnen, lokalisierbaren Anlageninnerhalb des Zuströmbereichs, müssen diese Verschmutzungsquellen gezielt beseitigt oder saniert werden.
Was ist der Zuströmbereich Zu?
Das gesamte Einzugsgebiet einer Grundwasserfassung ist das Gebiet, in dem Regenwasser versickert, das unterirdisch zu einer Fassung fliesst oder als Quelle entspringt. Der Zuströmbereich Zu ist der wichtigste Teil davon: Darin versickern etwa 90 Prozent des Regenwassers des gesamten Einzugsgebiets.
Die Ermittlung des Zuströmbereichs ist aufwändiger als die Ermittlung des Einzugs-gebietes. Durch diesen Zusatzaufwand werden die genauen Flächen bestimmt, auf denen Massnahmen zum Schutz des Trinkwassers oder Sanierungsmassnahmen gegen Verunreinigungen ergriffen werden müssen.
Dadurch wird die Fläche in vielen Fällen deutlich kleiner als das Einzugsgebiet der Grundwasserfassung. In Karst- und Kluftgebieten deckt der Zuströmbereich Zu hingegen in der Regel fast das gesamte Einzugsgebiet ab.
Im Unterschied zum Zuströmbereich Zu dient der Zuströmbereich Zo dem Schutz oberirdischer Gewässer.
Langfristiger Schutz des Trinkwassers
Die Bezeichnung von Zuströmbereichen stärkt die Trinkwasserversorgung langfristig. Sie stellt sicher, dass die Menschen in der Schweiz kostengünstig und verlässlich mit hochwertigem Trinkwasser versorgt werden:
Vorsorglicher Schutz: Ist der Zuströmbereich Zu bekannt, können darin gezielt Massnahmen getroffen werden, um Trinkwasserverunreinigungen zu verhindern. So dürfen beispielsweise Pflanzenschutzmittel, deren Abbauprodukte leicht ins Grundwasser gelangen können, nicht mehr im Zuströmbereich Zu angewendet werden (Artikel 27 Absatz 1bis GSchG ).
Erleichterte Sanierung: Bei Trinkwasserverunreinigungen sind Sanierungsmassnahmen im Zuströmbereich der betroffenen Grundwasserfassung besonders wirkungsvoll.
Präziseres Risikomanagement: Wasserversorger wissen dank der Zuströmbereiche, woher ihr Trinkwasser stammt. Sie können Gefahren frühzeitig erkennen, gezielt Vorsorgemassnahmen treffen und bei einem Ereignis rascher reagieren.
Handlungsbedarf: die aktuelle Situation
Die Daten der nationalen Grundwasserbeobachtung NAQUA zeigen, dass das Grundwasser besonders im Mittelland häufig durch den Nährstoff Nitrat und organische Spurenstoffe aus Landwirtschaft und Abwasser belastet ist.
Kann die Trinkwasserqualität nicht eingehalten werden, müssen die Wasserversorger betroffene Grundwasserfassungen stilllegen oder verunreinigtes Grundwasser mit sauberem Wasser mischen, was teuer und aufwendig ist. Stattdessen können verunreinigte Trinkwasservorkommen auch saniert werden.
Seit 1998 sind die Kantone verpflichtet, den Zuströmbereich einer verunreinigten Grundwasserfassung zu bezeichnen und darin gezielt Massnahmen gegen Verunreinigungen anzuordnen. Dies wird bisher jedoch erst vereinzelt umgesetzt. Falls die nötigen Sanierungsmassnahmen für Landwirtschaftsbetriebe wirtschaftlich nicht tragbar sind, kann der Bund im Rahmen des Gewässerschutzprogramms (Projekte nach Artikel 62a GSchG) Abgeltungen zahlen.
In Gebieten, wo das Grundwasser nur langsam neu gebildet wird, dauert es trotz Sanierungsmassnahmen Jahrzehnte, bis aus dem Grundwasser wieder einwandfreies Trinkwasser gewonnen werden kann. Umso wichtiger ist es, in Zukunft Verunreinigungen vorzubeugen.
Gesetzesänderung zur vermehrten Bezeichnung von Zuströmbereichen
Das Parlament hat beschlossen, dass die Trinkwasservorkommen besser vor Verunreinigungen geschützt werden müssen. Dazu ist eine Änderung des Gewässerschutzgesetzes in Arbeit.
Das revidierte Gesetz soll sicherstellen, dass die Kantone ihre Vollzugsdefizite bei der Bezeichnung der Zuströmbereiche für verunreinigte oder gefährdete Grundwasserfassungen beheben.
Dafür soll ein verbindlicher Zeitraum für die Umsetzung festgelegt werden und es soll präzisiert werden, wann die Gefahr einer Verunreinigung vorliegt. Die Kantone müssen neu für die wichtigsten Grundwasserfassungen – diejenigen von regionaler Bedeutung – einen Zuströmbereich bezeichnen, selbst wenn diese nicht verunreinigt oder gefährdet sind.
Das Parlament will den Gewässerschutz stärken
Plattform unterstützt Kantone und Fachbüros
Zur Unterstützung betreiben Bund und Kantone die Plattform Grundwasserschutz am Centre d'hydrogéologie et de géothermie der Université de Neuchâtel (CHYN). Diese bietet Umsetzungshilfen, Best-Practice-Beispiele sowie Aus- und Weiterbildungsangebote, um den kantonalen Vollzug und die Kompetenzen der Fachbüros zu stärken.