Ökologische Infrastruktur

Die Schweiz soll über eine funktionsfähige ökologische Infrastruktur verfügen – im ländlichen wie im städtischen Raum, im Mittelland, im Jura und in den Alpen. Um dieses Lebensnetz der Schweiz zu stärken, ergreift der Bund Massnahmen. Für die Umsetzung ist das Zusammenspiel verschiedener Akteure zentral.

Eine ökologische Infrastruktur ist ein Netzwerk von Flächen, die für die Biodiversität wichtig sind. Sie dient dazu, die wertvollen natürlichen und naturnahen Lebensräume in der Schweiz zu erhalten, aufzuwerten, wiederherzustellen und zu vernetzen. Die ökologische Infrastruktur besteht aus Kern- und Vernetzungsgebieten, die in ausreichender Qualität und Quantität vorhanden und in geeigneter Anordnung im Raum verteilt sein müssen.

Kerngebiete sind Gebiete, die speziell zum Schutz von Arten und Lebensräumen ausgeschieden werden. Sie bieten den Lebensgemeinschaften ausreichend grosse und qualitativ hochwertige Lebensräume.

Vernetzungsgebiete ergänzen die Kerngebiete mit zusätzlichen ökologisch wertvollen Lebensräumen. Sie sind für das Überleben der Arten zentral – zum Beispiel für die Nahrungssuche, die Fortpflanzung oder den Schutz vor Störungen.

Wissenschaftliche Studien haben gezeigt, dass für die Erhaltung und Förderung der Biodiversität mindestens ein Drittel der Gesamtfläche der Schweiz benötigt wird.

Massnahmen für mehr Biodiversität

Der anhaltende Biodiversitätsverlust macht deutlich, dass die bisherigen Bemühungen von Bund, Kantonen und Dritten nicht ausreichen, um die Biodiversität langfristig zu erhalten: Die Schweiz verfügt heute noch nicht über eine funktionsfähige ökologische Infrastruktur. Das BAFU ergreift auf verschiedenen Ebenen Massnahmen:

Strategie Biodiversität Schweiz

Der Bund hat in seiner Strategie Biodiversität Schweiz den Grundstein für die Schaffung einer ökologischen Infrastruktur gelegt. Der dazugehörige Aktionsplan setzt diese Vorgabe mit Sofortmassnahmen wie auch mit Pilotprojekten um.

Landschaftskonzept

Das Landschaftskonzept der Schweiz definiert die Sicherung und Vernetzung hochwertiger Lebensräume als Qualitätsziel. Es verlangt, dass die Sektoralpolitiken von Bund und Kantonen einen Beitrag zum Aufbau der ökologischen Infrastruktur leisten.

Programmvereinbarungen

Die Kantone sind im Rahmen der Programmvereinbarungen für die Planung der Ökologischen Infrastruktur in ihrem Kantonsgebiet zuständig. Um sie dabei zu unterstützen, hat das BAFU eine Arbeitshilfe verfasst.

Ökologische Infrastruktur (PDF, 2 MB, 11.11.2021)Arbeitshilfe für die kantonale Planung im Rahmen der Programmvereinbarungsperiode 2020-24

Schutz- und weitere Kerngebiete

Die Schutzgebiete und die weiteren Kerngebiete bilden das Grundgerüst der ökologischen Infrastruktur.
Zu den Kerngebieten gehören nationale, regionale und lokale Biotope wie Auen, Amphibienlaichgebiete, Moore sowie Trockenwiesen und -weiden (gemäss Natur- und Heimatschutzgesetz, NHG), der Schweizerische Nationalpark, die Kernzonen der Naturerlebnispärke (NHG), die Wasser- und Zugvogelreservate von nationaler oder internationaler Bedeutung, die eidgenössischen Jagdbanngebiete (JSG) sowie die Waldreservate (WaG).

Zu Kerngebieten zählen auch internationale Gebiete (wie Ramsar- und Smaragdgebiete), Schutzgebiete Dritter (zum Beispiel von Pro Natura, sofern sie verbindlich gesichert sind) sowie besonders wertvolle Biodiversitätsförderflächen (LwG).

Vernetzungsgebiete

Isolierte Schutzgebiete reichen nicht aus, um die Biodiversität langfristig zu erhalten. Deshalb braucht es zusätzliche wertvolle Lebensräume und Korridore, die die Kerngebiete ergänzen. Vernetzungsgebiete sollen auch die Verbindung der Kerngebiete über die Kantons- / Landesgrenzen hinweg sicherstellen.

Beispiele für Vernetzungsgebiete sind aufgewertete Gewässerräume nach Gewässerschutzgesetz (GSchG) oder Revitalisierungen gemäss Gewässerschutzverordnung (GSchV), strukturreiche Moorlandschaften von nationaler Bedeutung (NHG), Wildtierkorridore von überregionaler Bedeutung und Wildtierpassagen oder breite, abgestufte Waldränder.

Markierung der Schweizer Schutzgebiete

Seit 2016 gilt ein schweizweit einheitliches Markierungssystem für Schutzgebiete. Die Markierungen und Besucherinformationen machen die Schutzgebiete zur Erhaltung der Biodiversität und die Verhaltensregeln gut sichtbar.
Für die korrekte Umsetzung des Markierungssystems hat das BAFU ein Handbuch erarbeitet.

Schweizer Schutzgebiete: Markierungshandbuch

Cover Schweizer Schutzgebiete: Markierungshandbuch

Mitteilung des BAFU als Vollzugsbehörde an Gesuchsteller. 2016

Die Schutzgebietsverantwortlichen können sich bei Anwendungsfragen an die Beratungsstelle Markierung Schweizer Schutzgebiete wenden, die Pro Natura im Auftrag des BAFU führt. Zudem steht registrierten Anwenderinnen und Anwendern eine Markierungsplattform zur Verfügung, mit welcher die Markierungstafeln für Schutzgebiete online gestaltet werden können.

Weiterführende Informationen

Kontakt
Letzte Änderung 08.12.2022

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