Wasser ist eine der wertvollsten natürlichen Ressourcen – für Mensch und Umwelt. In der Schweiz sind Grund- und Oberflächengewässer teils erheblich mit Nährstoffen und Mikroverunreinigungen belastet. Um die Trinkwasserqualität langfristig zu sichern und den Schutz der Gewässer zu stärken, will das Parlament das Gewässerschutzgesetz (GSchG) anpassen.
In der Schweiz stammen rund 80 Prozent des Trinkwassers aus dem Grundwasser. Viele dieser Grundwasserkommen sind belastet: durch Nitrat, durch Abbauprodukte von Pflanzenschutzmittel sowie durch Chemikalien des täglichen Gebrauchs und aus Industrie und Gewerbe. Betroffen ist insbesondere das Mittelland.
Um Verunreinigungen zu beseitigen und künftige Belastungen des Trinkwassers zu vermeiden, müssen Grundwasserfassungen mit der Bezeichnung ihrer sogenannten Zuströmbereiche stärker geschützt werden. Der Zuströmbereich umfasst den Teil des Einzugsgebiets einer Wasserfassung, in dem 90 Prozent des Grundwassers durch die Versickerung von Regenwasser gebildet wird.
Bereits heute verpflichtet die Gewässerschutzverordnung die Kantone, Zuströmbereiche zu bezeichnen, wenn eine Grundwasserfassung verunreinigt ist oder die konkrete Gefahr dazu besteht. Diese Vorgabe wurde bisher nur in Einzelfällen umgesetzt.
Aus diesem Grund hat das Parlament entschieden, mit der Annahme der Motion 20.3625 «Wirksamer Trinkwasserschutz durch Bestimmung der Zuströmbereiche» das Trink- und Grundwasser stärker zu schützen. Dafür soll das Gewässerschutzgesetz angepasst werden.
Das revidierte Gewässerschutzgesetz soll die Kantone verpflichten, die Zuströmbereiche bis spätestens 2050 zu erfassen. .Auf dieser Grundlage könnten Kantone und Wasserversorger gezielte Massnahmen zum Schutz des Trinkwassers ergreifen, insbesondere dann, wenn das Grundwasser belastet ist oder eine konkrete Gefahr für eine Verunreinigung besteht.
Klare Fristen, kantonale Planungen und die Mitfinanzierung durch den Bund sollen die Kantone bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben unterstützen.
Leistung der Abwasserreinigungsanlagen steigern für mehr Umweltschutz
Ein weiterer Schwerpunkt der Revision des Gewässerschutzgesetzes betrifft die kommunalen Abwasserreinigungsanlagen. Diese Anlagen entfernen bereits heute viele Stoffe – etwa Kohlenstoff, Phosphor, Krankheitserreger und Mikroplastik – zu einem hohen Anteil. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag zum Gewässerschutz.
Nach wie vor gelangen aber zu viele Stickstoffverbindungen und Mikroverunreinigungen aus häuslichem Abwasser in die Umwelt. Dies belastet das Gewässerökosystem und setzt klimaschädliches Lachgas frei. Denn ein Grossteil der Abwasserreinigungsanlagen ist technisch noch nicht so ausgerüstet, dass sie Stickstoffverbindungen und Mikrovereinigungen entfernen können.
Seit 2016 müssen ausgewählte Abwasserreinigungsanlagen Mikroverunreinigungen eliminieren; bis 2040 werden rund 140 Abwasserreinigungsanlagen aufgerüstet. Dadurch wird etwa die Hälfte der Fliessgewässerabschnitte, in denen Grenzwerte überschritten werden, entlastet.
Das Parlament verlangt nun mit den zwei Motionen 20.4261 «Reduktion der Stickstoffeinträge aus den Abwasserreinigungsanlagen» und 20.4262 «Massnahmen zur Elimination von Mikroverunreinigungen für alle Abwasserreinigungsanlagen», die Abwasserreinigung weiter zu verbessern.
Die Revision des Gewässerschutzgesetzes sieht vor, die Erhöhung der Reinigungsleistung bis 2050 umzusetzen, und sie regelt die Finanzierung des Ausbaus der Elimination der Mikroverunreinigungen. Wie beim Grundwasserschutz soll die Umsetzung unterstützt werden mit kantonalen Planungen.
Die konkreten Reinigungsanforderungen der Kläranlagen bezüglich Stickstoff- und Mikroverunreinigungen werden in einem späteren Schritt in der Verordnung geregelt.
Anschlusspflicht an die Kanalisation bei Nutztierhaltung wird angepasst
Heute dürfen Landwirtschaftsbetriebe mit vielen Rindern und/oder Schweinen ihr häusliches Abwasser mit dem Hofdünger gemischt auf die Felder ausbringen. Sie sind von der Anschlusspflicht an die öffentliche Kanalisation befreit. Diese Ausnahme gilt bisher nicht für Landwirtschaftsbetriebe mit anderen Nutztieren wie Schafen, Pferden oder Geflügel.
Mit der Annahme der Motion 23.4379 «Anpassung des Gewässerschutzgesetzes an die praktizierte Nutztierhaltung» hat das Parlament den Bundesrat beauftragt, diese Vorgabe zu überarbeiten. In der Revision des Gewässerschutzgesetzes soll die Ausnahmeregelung auf Landwirtschaftsbetriebe mit anderen Nutztieren ausgeweitet werden.
Stand der Arbeiten und Grundlagenstudien
Zur Erarbeitung der Gesetzesvorlage wurden mehrere Grundlagenstudien durchgeführt (siehe Kasten «Grundlagenstudien zur Gesetzesvorlage»). Der Bundesrat hat zur Anpassung des Gewässerschutzgesetzes am 19. November 2025 die Vernehmlassung eröffnet.
Faktenblätter
Externe Studien im Auftrag des BAFU
Studien auf externen Webseiten
Letzte Änderung 26.11.2025