Umweltrechtlicher Grundsatz welcher besagt, dass die Kosten von Massnahmen zum Schutz der Umwelt von deren Verursachern zu tragen sind.
Umweltrechtlicher Grundsatz welcher besagt, dass die Kosten von Massnahmen zum Schutz der Umwelt von deren Verursachern zu tragen sind.
Letzte Änderung 28.07.2021