Vorgezogene Entsorgungsgebühr (VEG)

Gebühr, welche sich auf eine gesetzliche Grundlage stützt und beim Inverkehrbringen eines Produktes mit dem Kaufpreis erhoben wird, um die Kosten für die spätere Entsorgung zu decken. Die VEG ist für bestimmte Abfälle (Getränkeflaschen aus Glas, Batterien) vom Bund vorgeschrieben.

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Letzte Änderung 21.02.2024

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