Abfallanlagen, in denen Abfälle für eine begrenzte Zeit gelagert werden, ausgenommen sind kurzfristig genutzte Lagerplätze für Abfälle am Ort ihrer Entstehung.
Abfallanlagen, in denen Abfälle für eine begrenzte Zeit gelagert werden, ausgenommen sind kurzfristig genutzte Lagerplätze für Abfälle am Ort ihrer Entstehung.
Letzte Änderung 28.07.2021