Holzabfälle

Unter den biogenen Abfällen macht das Holz in der Schweiz mit rund 40 Prozent den grössten Anteil aus.

Dabei wird zwischen vier Arten von Holzabfällen unterschieden: Naturbelassenes Holz, Restholz, Altholz und problematische Holzabfälle. Als naturbelassen gelten Holzabfälle aus der Waldwirtschaft und Sägemehl sowie Reststücke aus Sägereien. Als Restholz bezeichnet werden Produktionsabfälle aus Schreinereien, Zimmereien oder Möbelfabriken sowie unbehandelte Holzresten von Baustellen (Gerüstbretter, Spriessmaterial). Zum Altholz gehören Holzbauteile und Holzmaterialien wie zum Beispiel hölzerne Verpackungen (Kisten, Paletten), aber auch Holzmöbel. Zu den problematischen Holzabfällen zählen mit Holzschutzmittel behandeltes Holz, beschichtete Holzabfälle sowie Gemische aus problematischen Holzabfällen und anderem Holz.

Je nach Art können die Holzabfälle zur Energieverwertung verbrannt, als Rohstoff für andere Holzwerkstoffe verwendet oder durch chemische Prozesse in Ethanol sowie Gas umgewandelt werden. Altholz und problematische Holzabfälle dürfen nur in Kehrichtverbrennungsanlagen (KVA) sowie Zementwerken, die über eine Abgasreinigung verfügen, verbrannt werden. Naturbelassenes Holz und Restholz hingegen kann auch in Holzfeueranlagen und Restholzfeuerungen genutzt werden. Als Rohstoffe für die Herstellung von Holzwerkstoffen und Papier wiederum sind nur naturbelassenes Holz, Restholz sowie schadstofffreies Altholz zugelassen.

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Letzte Änderung 27.06.2019

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