Deponien

Rückstände aus der Abfallverbrennung oder Abfälle, die sich nicht für eine stoffliche oder energetische Verwertung eignen, werden in bewilligten Deponien abgelagert. Erfüllen die Abfälle die Anforderungen an die Ablagerung nicht, müssen sie entsprechend behandelt werden.

In der Schweiz gibt es fünf Deponietypen, welche mit den Buchstaben A bis E bezeichnet sind. Diese stehen in aufsteigender Folge für zunehmendes Gefährdungspotenzial der dort abgelagerten Abfälle. Entscheidend für die Zulassung zur Deponierung sind insbesondere der Gesamtgehalt an Schadstoffen (mg/kg Trockensubstanz) und teilweise die Eluatwerte (mg/L) der Abfälle.

Deponien des Typs A sind für die abschliessend in der Abfallverordnung (VVEA, SR 814.600) aufgeführten Abfälle wie beispielsweise Aushub- und Ausbruchmaterial bestimmt, bei denen Verdacht auf Verschmutzung ausgeschlossen werden kann (vgl. Anhang 5 Ziffer 1 VVEA).

In Deponien des Typs B sind einzeln bezeichnete Abfälle zugelassen sowie andere mineralische Abfälle, sofern sie die Anforderungen u.a. an Grenz- und Eluatwerte nachweislich erfüllen (vgl. Anhang 5 Ziffer 2 VVEA).

Deponien des Typs C sind für die Ablagerung restmetallhaltiger, anorganischer und schwer löslicher Abfälle vorgesehen. Das bedingt meist deren vorgängige - beispielsweise thermische - Behandlung, um organische Belastungen weitgehend zu eliminieren (vgl. Anhang 5 Ziffer 3 VVEA).

Verbrennungsrückstände wie KVA-Schlacken sind typische Vertreter der abschliessenden Liste der auf Deponien des Typs D zugelassenen Abfälle (vgl. Anhang 5 Ziffer 4 VVEA).

Bei Deponien des Typs E schliesslich ist das Spektrum der Abfälle grösser, wobei es ganz entscheidend gilt einen maximalen Gesamtgehalt an Organika einzuhalten. Es können die einzeln aufgelisteten Abfälle abgelagert werden. Zugelassen sind auch andere Abfälle, sofern diese die festgelegten Grenzwerte einhalten (vgl. Anhang 5 Ziffer 5 VVEA).

Phase einer Deponie

Die Phasen einer Deponie, die Errichtung, der Betrieb sowie die Nachsorge sind in der Abfallverordnung (VVEA, SR 814.600) geregelt. Ein Deponiebetrieb, welcher als Entsorgungsunternehmen Sonderabfälle oder andere kontrollpflichtige Abfälle entgegen nimmt, benötigt eine Bewilligung gemäss der Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA, SR 814.610).

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Letzte Änderung 03.05.2022

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