Elektrische und elektronische Geräte müssen umweltverträglich und nach dem Stand der Technik entsorgt werden. Die Anforderungen an die Entsorgung richten sich nach Art. 10 der VREG.
Die Verordnung vom 20. Oktober 2021 über die Rückgabe, die Rücknahme und die Entsorgung elektrischer und elektronischer Gerate (VREG, SR 814.620) wurde revidiert. Im Rahmen dieser Revision wurde der Stand der Technik bei der Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten präzisiert. Das BAFU ist daran, entsprechende Vollzugshilfe zu erarbeiten.
Bis zum Vorliegen der neuen Vollzugshilfe können den von der EMPA für SWICO Recycling und SENS entwickelten „Technischen Vorschriften zur Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeraten mit den zugehörigen Richtlinien (Version Nr. 1.1 vom 8.12.O9/erg. 02.11.2011)" Hinweise zum heutigen Stand der Technik entnommen werden, soweit sich diese zu den verwertungstechnischen Anforderungen äussern.
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Letzte Änderung 17.11.2022