Vernehmlassungen bei den Kantonen, Parteien und interessierten Kreisen.
Vernehmlassung vom 11.03.2021 - 18.06.2021
11.03.2021
Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat am 11. März 2021 die Vernehmlassung zu Änderungen in vier Verordnungen aus dem Umweltbereich eröffnet. Sie umfasst die Digitalisierung der Abläufe zum Verkehr mit Sonderabfällen sowie ein Verbot der Ablagerung von Ausbauasphalt. Weiter geht es um neue Bestimmungen für Chemikalien und Pflanzenschutzmittel sowie um Vereinfachungen im Vollzug der Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen. Die Vernehmlassung dauert bis zum 18. Juni 2021.
Vernehmlassung vom 06.04.2020 - 20.08.2020
06.04.2020
Der Umweltschutz bleibt auch in der ausserordentlichen Lage aufgrund des neuen Corona-Virus wichtig. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat am 6. April 2020 die Vernehmlassung zu Änderungen in sechs umweltrelevanten Verordnungen eröffnet. Die Frist für die Stellungnahmen dauert bis zum 20. August 2020 und ist damit deutlich länger als üblich.
Vernehmlassung vom 14.3.2019-21.6.2019
14.03.2019
Am 14. März 2019 hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) das Vernehmlassungsverfahren zu technischen Änderungen an umweltrelevanten Verordnungen eröffnet. Im Mittelpunkt stehen die Anpassung der Abfallverordnung, welche die Regelungen zum Siedlungsabfall aus öffentlichen Verwaltungen präzisiert, sowie die Luftreinhalte-Verordnung, die den Umgang mit Gülle neu regelt. Die übrigen Änderungen betreffen die Verordnungen der Chemikalien-Risikoreduktion und der Altlasten. Die Vernehmlassung dauert bis am 21. Juni 2019.
Vernehmlassung vom 17.10.2017-5.2.2018
17.10.2017
Das UVEK hat am 17. Oktober 2017 die Vernehmlassung über die Änderung von drei umweltrelevanten Verordnungen eröffnet. Die vorgeschlagenen Änderungen betreffen insbesondere die CO2-Verordnung, in der verbindliche Vorgaben für Kompensationsprojekte verankert werden sollen. Die Vernehmlassung dauert bis am 5. Februar 2018.
Vernehmlassung vom 31.10.2016-28.2.2017
01.11.2016
Am 31. Oktober 2016 hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) ein Vernehmlassungsverfahren über Änderungen an fünf umweltrelevanten Verordnungen eröffnet. Mit den Änderungen an vier Verordnungen wird die Umsetzung des Quecksilber-Übereinkommens von Minamata geregelt, welches die Schweiz im vergangenen Mai ratifiziert hat. Zudem werden in der Verordnung über die Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen die Voraussetzungen für die Abgabebefreiung präzisiert. Die Vernehmlassung dauert bis zum 28. Februar 2017.