Abfall: Vernehmlassungen

Vernehmlassungen bei den Kantonen, Parteien und interessierten Kreisen.


Vernehmlassung vom 11.03.2021 - 18.06.2021

11.03.2021

Vier Verordnungen aus dem Umweltbereich gehen in die Vernehmlassung

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat am 11. März 2021 die Vernehmlassung zu Änderungen in vier Verordnungen aus dem Umweltbereich eröffnet. Sie umfasst die Digitalisierung der Abläufe zum Verkehr mit Sonderabfällen sowie ein Verbot der Ablagerung von Ausbauasphalt. Weiter geht es um neue Bestimmungen für Chemikalien und Pflanzenschutzmittel sowie um Vereinfachungen im Vollzug der Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen. Die Vernehmlassung dauert bis zum 18. Juni 2021.


Vernehmlassung vom 06.04.2020 - 20.08.2020

06.04.2020

Sechs Verordnungen aus dem Umweltbereich gehen in die Vernehmlassung

Der Umweltschutz bleibt auch in der ausserordentlichen Lage aufgrund des neuen Corona-Virus wichtig. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat am 6. April 2020 die Vernehmlassung zu Änderungen in sechs umweltrelevanten Verordnungen eröffnet. Die Frist für die Stellungnahmen dauert bis zum 20. August 2020 und ist damit deutlich länger als üblich.


Vernehmlassung vom 14.3.2019-21.6.2019

14.03.2019

Änderungen von Verordnungen zu Abfall, Luft und Chemikalien in der Vernehmlassung

Am 14. März 2019 hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) das Vernehmlassungsverfahren zu technischen Änderungen an umweltrelevanten Verordnungen eröffnet. Im Mittelpunkt stehen die Anpassung der Abfallverordnung, welche die Regelungen zum Siedlungsabfall aus öffentlichen Verwaltungen präzisiert, sowie die Luftreinhalte-Verordnung, die den Umgang mit Gülle neu regelt. Die übrigen Änderungen betreffen die Verordnungen der Chemikalien-Risikoreduktion und der Altlasten. Die Vernehmlassung dauert bis am 21. Juni 2019.


Vernehmlassung vom 17.10.2017-5.2.2018

17.10.2017

Umwelt: Vernehmlassung zur Änderung von drei Verordnungen eröffnet

Das UVEK hat am 17. Oktober 2017 die Vernehmlassung über die Änderung von drei umweltrelevanten Verordnungen eröffnet. Die vorgeschlagenen Änderungen betreffen insbesondere die CO2-Verordnung, in der verbindliche Vorgaben für Kompensationsprojekte verankert werden sollen. Die Vernehmlassung dauert bis am 5. Februar 2018.


Vernehmlassung vom 31.10.2016-28.2.2017

01.11.2016

Änderungen an mehreren Verordnungen aus dem Umweltbereich: Vernehmlassung läuft

Am 31. Oktober 2016 hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) ein Vernehmlassungsverfahren über Änderungen an fünf umweltrelevanten Verordnungen eröffnet. Mit den Änderungen an vier Verordnungen wird die Umsetzung des Quecksilber-Übereinkommens von Minamata geregelt, welches die Schweiz im vergangenen Mai ratifiziert hat. Zudem werden in der Verordnung über die Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen die Voraussetzungen für die Abgabebefreiung präzisiert. Die Vernehmlassung dauert bis zum 28. Februar 2017.

https://www.bafu.admin.ch/content/bafu/de/home/themen/abfall/recht/vernehmlassungen.html