Die Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (VVEA) trat am 1. Januar 2016 in Kraft und löste die Technische Verordnung über Abfälle (TVA) ab. Die VVEA räumt der Abfallvermeidung und der stofflichen Verwertung von Abfällen einen höheren Stellenwert ein. Sie bildet die rechtliche Grundlage für eine ressourcenschonende Abfallwirtschaft und wurde seitdem mehrfach angepasst, um aktuellen Herausforderungen gerecht zu werden.
Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (VVEA): Schritt zur Ressourcenschonung
Die wichtigsten Änderungen im Überblick
- Erweiterung für Deponien in Ausnahmefällen: Bestehende Deponien im Bereich von nutzbarem Grundwasser können in Ausnahmefällen erweitert werden, wenn der Gewässerschutz gewährleistet ist und keine alternativen Standorte ausserhalb des Gewässerschutzbereiches verfügbar sind
- Phosphorrückgewinnung: Ab 2026 ist die teilweise Rückgewinnung von Phosphor aus Klärschlamm und die vollständige Rückgewinnung aus Tier- und Knochenmehl verpflichtend.
- Entsorgungssicherheit: Die Kantone werden verpflichtet Massnahmen zur Gewährleistung der Entsorgungssicherheit bei Kehrichtverbrennungsanlagen zu planen.
- Energienutzung: Einführung von Massnahmen in der kantonalen Abfallplanungen für Nutzung des Energiegehalts der Abfälle aus deren thermischer Behandlung.
- Abfallhierarchie: Priorisierung der Vorbereitung zur Wiederverwendung und stofflichen Verwertung von Abfällen (Inkrafttreten Frühling 2026).
Im Rahmen der USG-Revision zur parlamentarischen Initiative 20.433 «Schweizer Kreislaufwirtschaft stärken» sind weitere Verordnungsanpassungen vorgesehen. Der Zeitplan dafür ist hier einsehbar: Abfallpolitik
FAQ - Häufig gestellte Fragen
Weiterführende Informationen
Letzte Änderung 14.07.2025