Am Forum präsentierten Vertreter aus den Kantonen, der Wirtschaft und der Forschung ihre Sicht zur Fragestellung «stoffliche oder energetische Verwertung».
Die neue Abfallverordnung VVEA setzt den Massstab. Seit dem 1. Januar 2016 gelten für die Entsorgung von Bauabfällen verschiedene neue Regelungen zur Förderung der Kreislaufwirtschaft. Neu gibt es beispielsweise eine Pflicht zur Ermittlung von Bauschadstoffen und eine Verwertungspflicht für mineralische Bauabfälle.
Die neue Abfallverordnung VVEA setzt den Massstab. Seit dem 1. Januar dieses Jahres ist es Pflicht, die biogenen Abfälle unter gewissen Bedingungen stofflich oder durch Vergären zu verwerten. Das macht Sinn und ist eine Chance für die Schweiz, sowohl ökologisch als auch ökonomisch. Denn die biogenen Abfälle haben einen sehr grossen Impact auf die Umwelt.