Verkehr mit Abfällen

Die Übergabe von Abfällen von einem Abgeberbetrieb an ein Entsorgungsunternehmen ist in der Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA) geregelt. In Abhängigkeit von der Klassierung der Abfälle haben die Akteure die Pflicht Bewilligungen einzuholen und die Übergabe zu dokumentieren. Damit wird sichergestellt, dass diese Abfälle nur an Entsorgungsunternehmen übergeben werden, die in der Lage sind, die Abfälle umweltverträglich zu entsorgen.

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Letzte Änderung 23.01.2025

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