Bundesrat genehmigt revidierte Verordnung zum Schutz vor Lärm

Bern, 21.02.2018 - Die Bundesbeiträge für Lärm-Sanierungen der Strassen werden bis Ende 2022 verlängert. Der Bundesrat hat am 21. Februar 2018 die Revision der Lärmschutz-Verordnung (LSV) genehmigt. Die angepasste Verordnung tritt am 1. April 2018 in Kraft.

Da Lärm die Lebensqualität beeinträchtigt und krank machen kann, gewährt der Bund seit 2008 Beiträge für Lärm-Sanierungen von Strassen. Bisher wurden für den Lärmschutz insgesamt 295 Millionen Franken bereitgestellt, davon haben die Kantone bis jetzt rund 150 Millionen Franken für Sanierungen beansprucht. Gemäss der Lärmschutz-Verordnung (LSV) sind diese Beiträge noch bis Ende der Sanierungsfrist vom 31. März 2018 verfügbar. Aufgrund einer Motion von Filippo Lombardi (CVP/TI, 15.4092), die 2016 vom Parlament angenommen wurde, wird die Beitragsgewährung bis am 31. Dezember 2022 verlängert. Dies bedingt eine Anpassung der LSV, die der Bundesrat am 21. Februar 2018 genehmigt hat. Die Frist bis Ende 2022 gibt den Kantonen die Möglichkeit, bisher nicht ausgeschöpfte Finanzmittel für die notwendigen Massnahmen gegen Strassenlärm zu verwenden. Insgesamt werden für die nächsten vier Jahre 51 Millionen Franken an Subventionen in den Lärmschutz fliessen. Finanziert werden prioritär Massnahmen an der Quelle


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Sophie Hoehn, BAFU, Sektion Strassenlärm, Tel. +41 58 462 36 62



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