Mit der «Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA)» erfolgt die Abwicklung der Subventionierung in der Regel leistungsorientiert im Rahmen von vierjährigen Programmvereinbarungen.
Per 1.1.2008 hat das BAFU erstmals mit den Kantonen Programmvereinbarungen mit den entsprechenden Leistungs- und Qualitätsindikatoren abgeschlossen. Im Waldbereich werden die Programme Schutzwald, Biodiversität im Wald und Waldbewirtschaftung ab 2020 in eine Programmvereinbarung «Wald» zusammengefasst. Die Periode der Vereinbarungen ab 2020 dauert ausnahmsweise fünf Jahre, von 2020 bis 2024.
Periode 2020-2024
Handbuch Programmvereinbarungen im Umweltbereich 2020–2024

Mitteilung des BAFU als Vollzugsbehörde an Gesuchsteller. 2018
Erläuternde Berichte zu den Programmblättern
Fachspezifische Erläuterungen zur Programmvereinbarung im Bereich Wald (PDF, 1 MB, 11.12.2018)Handbuch Programmvereinbarungen - Teil 7
Fachspezifische Erläuterungen zur Programmvereinbarung im Bereich Wald (PDF, 303 kB, 04.05.2022)Ergänzung zur Umsetzung Motion 20.3745 Fässler
Weiterführende Informationen
Dokumente
Umsetzung der Motion 20.3745 «Sicherstellung der nachhaltigen Pflege und Nutzung des Waldes» in der Programmvereinbarung Wald 2020-2024 (PDF, 433 kB, 04.09.2023)Ergebnis der Umsetzung und zukünftige Herausforderungen.
Fachbericht des Bundesamtes für Umwelt BAFU in Umsetzung des Postulats 23.3220 Fässler Daniel.
Zwischenevaluation NFA-Programmvereinbarung Waldwirtschaft 2016 - 2019 (PDF, 2 MB, 01.07.2017)Im Auftrag des BAFU
Evaluation der Fördermassnahmen zur Strukturverbesserung der Forstbetriebe (PDF, 1 MB, 01.12.2012)ETH Zürich. Studie im Auftrag des BAFU.
Letzte Änderung 04.09.2023