Programmvereinbarungen Wald

Mit der «Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA)» erfolgt die Abwicklung der Subventionierung in der Regel leistungsorientiert im Rahmen von vierjährigen Programmvereinbarungen.

Per 1.1.2008 hat das BAFU erstmals mit den Kantonen Programmvereinbarungen mit den entsprechenden Leistungs- und Qualitätsindikatoren abgeschlossen. Im Waldbereich werden die Programme Schutzwald, Biodiversität im Wald und Waldbewirtschaftung ab 2020 in eine Programmvereinbarung «Wald» zusammengefasst. Die Periode der Vereinbarungen ab 2020 dauert ausnahmsweise fünf Jahre, von 2020 bis 2024.


Periode 2020-2024

Handbuch Programmvereinbarungen im Umweltbereich 2020–2024

Cover Handbuch Programmvereinbarungen im Umweltbereich 2020–2024

Mitteilung des BAFU als Vollzugsbehörde an Gesuchsteller. 2018

Erläuternde Berichte zu den Programmblättern


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Letzte Änderung 04.09.2023

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