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Veröffentlicht am 12. Dezember 2025

Wald- und Holzpolitik

Die Wald- und Holzpolitik des Bundes verfolgt das übergeordnete Ziel, ein Gleichgewicht zwischen Schutz- und Nutzungsaspekten zu erreichen: Der Schweizer Wald soll zum einen auch in Zukunft ein wertvolles Ökosystem sein und gesund bleiben. Zum anderen soll er so bewirtschaftet werden, dass er seine Funktionen und Leistungen trotz des Klimawandels in vollem Umfang erfüllen kann.

Aussicht vom Aussichtsturm Sauvabelin auf die Stadt Lausanne

Integrale Wald- und Holzstrategie 2050

Am 12. Dezember 2025 hat der Bundesrat die Integrale Wald- und Holzstrategie 2050 (IWHS 2050) gutgeheissen und damit die strategische Ausrichtung der Schweiz im Sektor «Wald und Holz» für die nächsten Jahre festgelegt. Die neue nationale Strategie führt zuvor getrennten Strategien, die «Waldpolitik» und die «Ressourcenpolitik Holz», zusammen.

Webseite Integrale Wald- und Holzstrategie (IWHS 2050)

Aktionsplan Holz

Das Umsetzungsprogramm zur Ressourcenpolitik Holz fördert innovative Projekte, die den Einsatz von Schweizer Holz stärken und entwickeln (Art. 34 a und 34 b Waldgesetz WaG). Es reagiert auf aktuelle Herausforderungen wie das vermehrt anfallende Schadholz, das aufgrund von Stürmen, Trockenheit und Käferbefall anfällt, indem neue Verwertungs- und Einsatzbereiche wie holzbasierte Bioproduktewerke in den Fokus rücken.

24. Juni 2021

Ressourcenpolitik Holz 2030

Strategie, Ziele und Aktionsplan Holz 2021-2026

PDF7.43 MB

Integrale Wald- und Holzstrategie 2050

Die «Integrale Wald- und Holzstrategie 2050» legt die Leitplanken für die Wald- und Holzpolitik fest. Die Strategie verfolgt das übergeordnete Ziel, ein Gleichgewicht zwischen Schutz- und Nutzungsaspekten zu erreichen.

Programmvereinbarungen Wald

Mit der «Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA)» erfolgt die Abwicklung der Subventionierung nicht mehr kostenorientiert auf der Basis von einzelnen Projekten, sondern leistungsorientiert im Rahmen von vierjährigen Programmvereinbarungen. Im Waldbereich werden die Programme Schutzwald, Biodiversität im Wald und Waldbewirtschaftung ab 2020 in eine Programmvereinbarung «Wald» zusammengefasst.

Aktionsplan Holz

Der Aktionsplan Holz setzt die Ressourcenpolitik Holz des Bundes um. Aktuell läuft die vierte Phase des Aktionsplans Holz von 2021 bis 2026.

Forstlicher Investitionskredit

Der forstliche Investitionskredit dient der mittel- und langfristigen Verbesserung der Waldwirtschaft. Forstliche Investionskredite werden für die Finanzierung von Projekten und Anschaffungen gewährt, welche dem Schutz vor Naturereignissen oder der rationellen Pflege und Nutzung des Waldes dienen.

Gesuche für Finanzhilfen nach Art. 32 WaG für die Periode 2025/26

Wald- und Holzforschungsförderung Schweiz (WHFF-CH)

Die Wald- und Holzforschungsförderung Schweiz (WHFF-CH) unterstützt Projekte, welche die Wettbewerbsfähigkeit der schweizerischen Wald- und Holzwirtschaft verbessern. Die Beitragshilfen sind als Starthilfe gedacht und sollen die Selbsthilfe und die finanzielle Beteiligung Dritter auslösen.

Rodungen und Rodungsgesuch

Rodungen sind in der Schweiz grundsätzlich verboten. In Ausnahmefällen (z.B. Bauten und Anlagen in öffentlichem Interesse) kann eine Ausnahmebewilligung erteilt werden.

Internationale Waldpolitik der Schweiz

Die internationale Waldpolitik der Schweiz bewegt sich zwischen der Wahrung der eigenen Interessen und der Wahrnehmung ihrer internationalen Verantwortung.