Grundsätzlich ist die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (PSM) im Wald verboten. In spezifischen Fällen können Ausnahmen bewilligt werden. Hier finden Sie Informationen zu Ausnahmen und Anwendungsbewilligungen sowie die wichtigsten Rechtsgrundlagen.
Wie in Naturschutzgebieten, Mooren, Hecken und Feldgehölzen dürfen auch im Wald grundsätzlich keine Pflanzenschutzmittel verwendet werden. Dies gilt ebenso für einen Streifen von drei Metern Breite entlang der Bestockung.
Ausnahmen
Vom Verwendungsverbot ausgenommen sind jedoch Einzelstockbehandlungen von Problempflanzen auf bestockten Weiden sowie im 3 m Streifen entlang der Bestockung, sofern diese nicht mit anderen Massnahmen wie regelmässigem Mähen, erfolgreich bekämpft werden können.
Ausnahmen mit Anwendungsbewilligungen
Es bestehen weitere Ausnahmen, welche nur mit einer zeitlich und räumlich eingeschränkten Anwendungsbewilligung durch die zuständige kantonale Stelle erfolgen können. Sie gilt für die Anwendung von PSM
- zur Behandlung von Holz, von dem nach Naturereignissen Waldschäden ausgehen könnten und gegen Erreger von Waldschäden
- für die Behandlung von geschlagenem Holz mit Insektiziden
- in forstlichen Pflanzgärten
- zur Prävention von Wildschäden
Diese Ausnahmebewilligungen können jedoch nur gewährt werden, wenn die Pflanzenschutzmittel nicht durch Massnahmen ersetzt werden können, die die Umwelt weniger belasten.
Weitere Bestimmungen
Für die Anwendung von PSM im Wald bestehen Einschränkungen durch den Gewässer- und Naturschutz.
Erlaubte Pflanzenschutzmittel
Zur Verwendung kommen ausschliesslich speziell für das «Anwendungsgebiet Forstwirtschaft» zugelassene PSM in Frage.
Fachbewilligung
PSM dürfen im Wald nur von Inhaber/-innen mit einer Fachbewilligung Wald, einer gleichwertigen Qualifikation oder unter Anleitung von Inhaber/-innen eingesetzt werden. Die Fachbewilligung kann durch das Ablegen einer Prüfung im BZW Lyss oder Maienfeld erlangt werden.
Merkblätter
Weiterführende Informationen
Letzte Änderung 17.09.2021
Kontakt
Koordinationsstelle für Pflanzenschutzmittel (PSM) im Wald
c/o Hochschule für Agrar-, Forst- und Lebensmittelwissenschaften HAFL
Anke Schütze
3052 Zollikofen