Pflanzenschutzmittel im Wald

Grundsätzlich ist die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (PSM) im Wald verboten. In spezifischen Fällen können Ausnahmen bewilligt werden. Hier finden Sie Informationen zu Ausnahmen und Anwendungsbewilligungen sowie die wichtigsten Rechtsgrundlagen.

Wie in Naturschutzgebieten, Mooren, Hecken und Feldgehölzen dürfen auch im Wald grundsätzlich keine Pflanzenschutzmittel verwendet werden. Dies gilt ebenso für einen Streifen von drei Metern Breite entlang der Bestockung.

Ausnahmen

Vom Verwendungsverbot ausgenommen sind jedoch Einzelstockbehandlungen von Problempflanzen auf bestockten Weiden sowie im 3 m Streifen entlang der Bestockung, sofern diese nicht mit anderen Massnahmen wie regelmässigem Mähen, erfolgreich bekämpft werden können.

Ausnahmen mit Anwendungsbewilligungen

Es bestehen weitere Ausnahmen, welche nur mit einer zeitlich und räumlich eingeschränkten Anwendungsbewilligung durch die zuständige kantonale Stelle erfolgen können. Sie gilt für die Anwendung von PSM

  • zur Behandlung von Holz, von dem nach Naturereignissen Waldschäden ausgehen könnten und gegen Erreger von Waldschäden
  • für die Behandlung von geschlagenem Holz mit Insektiziden
  • in forstlichen Pflanzgärten
  • zur Prävention von Wildschäden

Weitere Bestimmungen

Für die Anwendung von PSM im Wald bestehen Einschränkungen durch den Gewässer- und Naturschutz.

Erlaubte Pflanzenschutzmittel

Zur Verwendung kommen ausschliesslich speziell für das «Anwendungsgebiet Forstwirtschaft» zugelassene PSM in Frage.

Fachbewilligung

PSM dürfen im Wald nur von Inhaber/-innen mit einer Fachbewilligung Wald,  einer gleichwertigen Qualifikation oder unter Anleitung von Inhaber/-innen eingesetzt werden. Die Fachbewilligung kann durch das Ablegen einer Prüfung im BZW Lyss oder Maienfeld erlangt werden.

Anwendung von Pflanzenschutzmitteln im Wald

Cover Anwendung von Pflanzenschutzmitteln im Wald

Grundlagen zum Erwerb der Fachbewilligung. 2010

Merkblätter

Holzschutz im Wald: Alternativen zu Pflanzenschutzmitteln

07.01.2021 – Ein kleiner Teil der Pflanzenschutzmittel (PSM), die in der Schweiz verkauft werden, kommt vereinzelt im Wald zum Einsatz. Zwar sind PSM im Wald grundsätzlich verboten, es gibt aber Ausnahmen: In erster Linie werden damit gefällte Bäume behandelt, um sie vor Käfern und Pilzen zu schützen. Das sensible Ökosystem Wald soll aber nicht unnötig belastet werden. Das BAFU hat darum bei der Hochschule für Agrar-, Forst- und Lebensmittelwissenschaften (HAFL) einen Bericht in Auftrag gegeben, der Alternativen zu Pflanzenschutzmitteln aufzeigt.

Weiterführende Informationen

Kontakt
Letzte Änderung 17.09.2021

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Kontakt

Koordinationsstelle für Pflanzenschutzmittel (PSM) im Wald
c/o Hochschule für Agrar-, Forst- und Lebensmittelwissenschaften HAFL

Anke Schütze
3052 Zollikofen

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