Keine gedruckte Version verfügbar.
Jahr | 2023 |
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Seiten | 61 |
Nummer | UV-2301-D |
Hrsg. | Bundesamt für Umwelt BAFU |
Reihe | Umwelt-Vollzug |
Vollzugshilfe und -mitteilung des BAFU für Kantone, Marktakteure und Inspektionsstellen.
Illegaler Holzeinschlag und Holzhandel stellen ein weltweites Problem mit negativen ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen dar. Zu deren Bekämpfung ist es in der Schweiz seit 2022 verboten, illegal geschlagenes Holz und die daraus gefertigten Produkte in Verkehr zu bringen. Die Holzhandelsverordnung verlangt von den Marktakteuren eine Sorgfaltspflicht: Sie müssen die Produkte auf ihre Legalität prüfen, bevor sie auf den Markt kommen. Die Vollzugshilfe und -mitteilung gibt einleitend eine Übersicht über die verschiedenen Akteure, ihre Rollen und Pflichten. Die einzelnen Module konkretisieren die Umsetzung dieser Regelung.
Vollzug der Holzhandelsverordnung (HHV) (PDF, 2 MB, 20.06.2023)
Module
Vollzug der Holzhandelsverordnung (HHV) (PDF, 604 kB, 20.06.2023)Ziele, Ausgangslage, Organisation
Weiterführende Informationen
Letzte Änderung 20.06.2023