Vollzugshilfe Rodungen und Rodungsersatz

Cover Vollzugshilfe Rodungen und Rodungsersatz
Jahr 2014
Seiten 38
Nummer UV-1407-D
Hrsg. Bundesamt für Umwelt BAFU
Reihe Umwelt-Vollzug

Voraussetzungen zur Zweckentfremdung von Waldareal und Regelung des Ersatzes

Gemäss Waldgesetz vom 4. Oktober 1991 (WaG; SR 921.0) sind Rodungen verboten. Ausnahmebewilligungen dürfen erteilt werden, wenn die Gesuchsteller nachweisen, dass für die Rodungen wichtige Gründe bestehen, die das Interesse an der Walderhaltung überwiegen und weitere Voraussetzungen erfüllt sind. Gemäss Artikel 5 Absatz 3 der Waldverordnung vom 30. November 1992 (WaV; SR 921.01) erlässt das BAFU Richtlinien über den Inhalt des Rodungsgesuches. Die vorliegende Vollzugshilfe inklusive Rodungsformular gilt als Richtlinie in diesem Sinne.  


Vollzugshilfe Rodungen und Rodungsersatz (PDF, 637 kB, 24.04.2014)

Keine gedruckte Fassung vorhanden. 

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Letzte Änderung 24.04.2014

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