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Veröffentlicht am 17. Oktober 2025

Adapt+: Informationen zur Förderung

Hier erhalten Sie die wichtigsten Informationen zu den Förderkriterien von Adapt+. Beachten Sie dazu auch die Mitteilung des BAFU sowie die "Orientierungshilfe zum Förderprogramm", die Ihnen weiterhelfen.

Projektträgerinnen und -träger

Mögliche Projektträgerinnen und -träger sind beispielsweise Kantone, Gemeinden, Regionen, Verbände, Unternehmen oder Vereine.

Geforderte Nachweise

In den Gesuchen muss plausibel beschrieben werden, wie die Anpassungsmassnahme dazu beiträgt, die Risiken des Klimawandels zu reduzieren, Schäden aufgrund des Klimawandels zu vermeiden oder die Anpassungsfähigkeit zu verbessern.

Insbesondere soll aufgezeigt werden, anhand welcher Indikatoren nach Abschluss der Massnahme oder des Projekts die Wirkung überprüft werden kann.

Voraussetzungen zur Prüfung

Gesuche werden nur geprüft, wenn sie alle formellen und inhaltlichen Anforderungen erfüllen. Dazu gehört:

  • ein Budget mit Finanzierungsplan
  • eine detaillierte Aufstellung der anrechenbaren Kosten
  • Angaben zur Eigenfinanzierung und zu allfälligen Mittelzusicherungen Dritter (Kantone, Gemeinde, usw.)

Zudem muss klar angegeben werden, welcher Beitrag beim Bund beantragt wird.

Höhe der Finanzhilfen

Der maximale Förderbeitrag beträgt 50 Prozent der anrechenbaren Kosten. Die genaue Höhe der Finanzhilfe wird vom Bund aufgrund des zu erwartenden Nutzens und der Wirkung der Massnahme festgelegt. (Detaillierte Informationen zu den Förderbeiträgen sind in der Mitteilung im Kapitel 3.2. zu finden.)

Wenn für ein Vorhaben auch andere Bundessubventionen beansprucht werden, dann dürfen die Bundesmittel insgesamt 50 Prozent der anrechenbaren Kosten nicht übersteigen. Erhalten Gesuchstellende Finanzhilfen aus mehreren staatlichen Quellen, müssen alle Finanzhilfen deklariert werden. Es besteht die Pflicht zur Koordination. Gemäss Artikel 12 Absatz 2 SuG werden die Leistungen in der Regel von jener Behörde koordiniert, die die grösste Summe beiträgt. Das BAFU kann in solchen Fällen mit den beteiligten Behörden Kontakt aufnehmen.

Förderkriterien im Detail

Die detaillierten Förderkriterien zur Gesuchseinreichung finden Sie in der Mitteilung.

Anrechenbare Kosten

Als anrechenbare Kosten gelten die Investitionskosten, die für die wirtschaftliche und zweckmässige Umsetzung der Anpassungsmassnahme angemessen und erforderlich sind. Dazu zählen beispielsweise Kosten für die Planung und für Materialien oder Installationen.

Dabei ist zu beachten, dass nur diejenigen Mehrkosten anrechenbar sind, die sich direkt aus der Anpassungsmassnahme ergeben. Allfällige zusätzliche Aufwendungen, die im gleichen Projekt für Arbeiten anfallen, die nichts mit der Anpassung an den Klimawandel zu tun haben, dürfen nicht angerechnet werden.

Beispiel

Ist bei der Sanierung eines öffentlichen Platzes die Pflanzung von neuen Bäumen als Anpassungsmassnahme vorgesehen, dann sind explizit nur die Planung und Umsetzungskosten für das Teilprojekt «Pflanzung von neuen Bäumen» anrechenbar. Weitere Sanierungsarbeiten, die gleichzeitig durchgeführt werden, sind von der Förderung ausgeschlossen.

Beurteilung und Bewertung

Für die Beurteilung der Gesuche ist das BAFU zuständig. Es zieht dazu bei Bedarf weitere vom Thema des Gesuchs betroffene Bundesstellen bei.

Alle Gesuche, die fristgerecht eingehen, werden anhand von formellen und inhaltlichen Kriterien geprüft. Zudem wird anhand von weiteren Kriterien eine Rangliste erstellt (Mitteilung Kapitel 5.5):

  • Formelle Prüfung: Das BAFU prüft, ob die formellen Kriterien (Mitteilung Kap. 5.5.1) erfüllt sind. Sofern alle formellen Kriterien erfüllt sind, werden die inhaltlichen Kriterien geprüft. Frühzeitig eingereichte Gesuche werden auf formelle Korrektheit geprüft. So können Absagen wegen fehlender Unterlagen oder formaler Fehler vermieden werden. Für diese informelle Prüfung der formalen Kriterien werden Gesuche berücksichtigt, die bis zum 27. Februar 2026 eingereicht werden.
  • Inhaltliche Prüfung: Gesuche, welche die formellen Kriterien erfüllen, werden vom BAFU anhand von inhaltlichen Kriterien geprüft (Mitteilung  Kapitel 5.5.2). Im Rahmen der inhaltlichen Prüfung können durch das BAFU zusätzliche Informationen angefordert werden. Zu deren Lieferfristen wird im Rahmen der Gesuchseinreichung informiert. Wenn die inhaltlichen oder formalen Kriterien nicht erfüllt sind, wird das Gesuch abgelehnt.
  • Erstellen einer Rangliste: Wenn die Summe der beantragten Finanzhilfen, die alle formellen und inhaltlichen Kriterien erfüllen, das Budget von Adapt+ übersteigt, werden diese anhand von Priorisierungskriterien geprüft, um eine Rangliste zu erstellen (Mitteilung Kapitel 5.5.3). Die verfügbaren Mittel werden dann entsprechend der Rangliste auf die Gesuche verteilt, bis das Budget vollständig aufgebraucht ist.

Antrag zur Förderung stellen

Sie können sich bereits jetzt für das Förderprogramm Adapt+ anmelden:

Einreichung eines Gesuchs beim Förderprogramm Adapt+

Weiterführende Informationen

Newsletter zum Thema Anpassung an den Klimawandel

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Kontakt

Adapt+

Förderprogramm Adapt+ Guirec Gicquel Programmleiter