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Veröffentlicht am 2. Januar 2025

Verminderung von Treibhausgasemissionen

Um die Ziele zur Verminderung der Treibhausgasemissionen zu erreichen, sieht das CO2-Gesetz ein breite Palette konkreter Massnahmen vor.

Massnahmen zur Verminderung der Treibhausgasemissionen nach Sektoren

Um ihren Treibhausgas-Ausstoss in allen Sektoren zu reduzieren, setzt die Schweiz eine breite Palette von Massnahmen um. Diese wirken im Verkehr, der Industrie, den Gebäuden, der Landwirtschaft, bei der Energiegewinnung und im Finanzmarkt.

CO₂-Abgabe

Die CO2-Abgabe setzt Anreize zum sparsamen Verbrauch und zum vermehrten Einsatz klimafreundlicher Energieträger. Seit 2008 wird sie auf fossile Brennstoffe wie Heizöl oder Erdgas als Lenkungsabgabe erhoben. Der Ertrag wird grösstenteils an die Bevölkerung und die Wirtschaft zurückverteilt. Davon profitiert, wer wenig verbraucht.

Emissionshandelssystem (EHS)

Emissionshandel ist der Handel mit Rechten, die den Ausstoss einer bestimmten Menge an Treibhausgasen gestatten. Im Emissionshandelssystem (EHS) werden Emissionen gemäss Marktlogik dort reduziert, wo die Kosten vergleichsweise tief sind.

CO₂-Vorschriften für Neufahrzeuge

Neufahrzeuge müssen im Durchschnitt einen festgelegten Zielwert an CO2-Emissionen pro Kilometer einhalten. Solche Zielwerte gibt es für neue Personenwagen (PW), neue Lieferwagen und leichte Sattelschlepper (LNF) sowie seit 2025 erstmals für neue Lastwagen und Sattelschlepper (SNF). In der Schweiz gelten die gleichen Zielwerte wie in der EU. In der Pflicht stehen die Schweizer Fahrzeugimporteure.

CO₂-Kompensation

Firmen, die in der Schweiz fossile Treibstoffe in Verkehr bringen, sind kompensationspflichtig. Sie finanzieren im In- und Ausland Kompensationsprojekte, die Treibhausgase reduzieren. Daneben gibt es einen freiwilligen, vom Bund nicht geregelten Markt für CO2-Zertifikate.

Angabe der Emissionen bei Flugangeboten

Seit dem 1. Januar 2025 ist das teilrevidierte CO2-Gesetz in Kraft. Es schreibt vor, dass Anbieter von Flugangeboten (z. B. Fluggesellschaften, Reisebüros und Online-Reiseveranstalter) ab 2026 die durch einen jeweiligen Flug voraussichtlich verursachten Emissionen in ihren Flugangebote angeben müssen (Art. 7a CO2-Gesetz).

Klimaprogramm Bildung und Kommunikation

Das Klimaprogramm ergänzt und verstärkt die Massnahmen des CO2-Gesetzes und fördert den Klimaschutz.

Technologiefonds

Mit einem Technologiefonds fördert der Bund Innovationen, die Treibhausgase oder den Ressourcenverbrauch reduzieren, den Einsatz erneuerbarer Energien begünstigen und die Energieeffizienz erhöhen. Bürgschaften erleichtern es innovativen Unternehmen, Darlehen aufzunehmen.

Branchenvereinbarungen

Freiwillige Vereinbarungen mit Wirtschaftszweigen sind ein bewährtes Instrument der Umwelt- und Klimapolitik. Sie erlauben einvernehmliche Lösungen mit der Wirtschaft im gegenseitigen Interesse.

Andere Politikbereiche

Auch Massnahmen ausserhalb des CO2-Gesetzes vermindern die Treibhausgasemissionen. Die Anstrengungen in anderen Bereichen wie der Energie-, Landwirtschafts- und Steuerpolitik tragen zur Erreichung der Verminderungsziele bei.