Im Gebäudebereich fördern Bund und Kantone die Energieeffizienz und die Verminderung von Treibhausgasemission mit zwei Programmen: dem Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen sowie dem Impulsprogramm des Bundes für den Ersatz von Wärmeerzeugungsanlagen und Massnahmen im Bereich der Energieeffizienz. Die beiden Programme ergänzen sich.
Das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen
Das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen startete 2010. Es fördert seither die energetische Sanierung von Gebäuden sowie Investitionen in erneuerbare Energien, die Abwärmenutzung und die Optimierung der Gebäudetechnik. Es leistet einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der nationalen Klimaziele.
Das Gebäudeprogramm setzt dort an, wo es viel bewirken kann: Gebäude sind für ca. einen Viertel der Treibhausgasemissionen sowie 40 Prozent des Energieverbrauchs der Schweiz verantwortlich. Wer seine Liegenschaft effizient saniert, kann den Wärmebedarf und den damit verbundenen CO2-Ausstoss um mehr als die Hälfte reduzieren. Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer profitieren so nicht nur von deutlich tieferen Heizkosten, sondern erhöhen auch den Marktwert ihrer Liegenschaft - und betreiben darüber hinaus aktiven Klimaschutz.
Ein Drittel der CO2-Abgabe für das Gebäudeprogramm
Die Grundlage für das Gebäudeprogramm ist das CO2-Gesetz. Darin verankert ist die CO2-Abgabe auf Brennstoffe. Seit 2010 wird ein Drittel der CO2-Abgabe – maximal 450 Millionen pro Jahr – für das Gebäudeprogramm und die Förderung der Geothermie verwendet. Nicht verwendete Mittel werden an Bevölkerung und Wirtschaft rückverteilt. Das Gebäudeprogramm ist nicht befristet.
Beitrag der Kantone
Die Mittel für das Gebäudeprogramm werden den Kantonen in Form von globalen Finanzhilfen ausbezahlt. Voraussetzung ist ein kantonales Förderprogramm im Gebäudehüllenbereich, das auf dem harmonisierten Fördermodell der Kantone (HFM 2015) basiert.
Gemeinschaftswerk von Bund und Kantonen
Das Gebäudeprogramm haben die Kantone und der Bund – vertreten durch das Bundesamt für Energie (BFE) und das Bundesamt für Umwelt (BAFU) – gemeinsam entwickelt. Die strategische Leitung liegt beim Bundesamt für Energie (BFE). Für die Umsetzung sind die Kantone zuständig.

Das Impulsprogramm
Seit dem 1. Januar 2025 ist zusätzlich zum Gebäudeprogramm das Impulsprogramm für den Ersatz von Wärmeerzeugungsanlagen und Massnahmen im Bereich der Energieeffizienz in Kraft. Es wurde im Rahmen des Klima- und Innovationsgesetzes eingeführt. gesetzliche Grundlage ist das Energiegesetz. Während zehn Jahren stehen insgesamt zwei Milliarden Franken für den Ersatz fossiler und elektrischer Heizungen und für Massnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz zur Verfügung. Die Mittel dafür kommen aus dem Bundeshaushalt.
Gezielte Ergänzung des Gebäudeprogramms
Das Impulsprogramm ergänzt das Gebäudeprogramm. Es setzt dort an, wo die heutige kantonale Förderung noch zu wenig greift. Das betrifft insbesondere grössere Liegenschaften und Mehrfamilienhäuser. Zudem legt es einen Schwerpunkt auf den Ersatz von elektrischen Widerstandsheizungen. Diese Heizungen sind oft ineffizient und verbrauchen viel Strom. Das Impulsprogramm wird in die bestehenden Strukturen des Gebäudeprogramms integriert.
Letzte Änderung 13.02.2025