Bilaterale Vereinbarungen über Emissionsverminderungen und die Speicherung von CO2 im Ausland
Die Schweiz hat sich unter dem Klimaübereinkommen von Paris dazu verpflichtet, ihre Emissionen bis 2030 gegenüber 1990 um 50 Prozent zu reduzieren (Nationally Determined Contribution, NDC). Dies soll teilweise über Klimaschutzprojekte im Ausland erfolgen. Das Klimaübereinkommen von Paris ermöglicht unter seinem Artikel 6.2 solche bi- oder plurilaterale Zusammenarbeit. Zu diesem Zweck schliesst die Schweiz bilaterale Staatsverträge ab. Die Staatsverträge regeln die Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit und klären die Vorgaben für die Anerkennung der internationalen Übertragung von Emissionsverminderungen durch die Vertragsparteien. Damit schaffen die Abkommen den rechtlichen Rahmen für kommerzielle Verträge zwischen Verkäufer und Käufer von Emissionsverminderungen. Interessierte Staaten oder Anspruchsgruppen können sich unter swissflex@bafu.admin.ch beim Bundesamt für Umwelt melden.
Per 2050 soll die Schweiz ihre Treibhausgasemissionen auf Netto-Null reduzieren. Für schwer vermeidbare Emissionen sieht die langfristige Klimastrategie des Bundesrates den Einsatz von CO2-Abscheidung und Speicherung (CCS) und Negativemissionstechnologien (NET) vor. Zu diesem Zweck prüft die Schweiz die Zusammenarbeit mit verschiedenen Ländern. Internationale Vereinbarungen sollen den rechtlichen Rahmen schaffen und die Anrechnung von ausländischer CO2-Speicherung an das Klimaziel der Schweiz ermöglichen.