Bilaterale Vereinbarungen Klima
Bilaterale Vereinbarungen über Emissionsverminderungen und die Speicherung von CO2 im Ausland
Die Schweiz hat sich unter dem Klimaübereinkommen von Paris dazu verpflichtet, ihre Emissionen bis 2030 gegenüber 1990 um 50 Prozent zu reduzieren (Nationally Determined Contribution, NDC). Dies soll teilweise über Klimaschutzprojekte im Ausland erfolgen. Das Klimaübereinkommen von Paris ermöglicht unter seinem Artikel 6.2 solche bi- oder plurilaterale Zusammenarbeit. Zu diesem Zweck schliesst die Schweiz bilaterale Staatsverträge ab. Die Staatsverträge regeln die Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit und klären die Vorgaben für die Anerkennung der internationalen Übertragung von Emissionsverminderungen durch die Vertragsparteien. Damit schaffen die Abkommen den rechtlichen Rahmen für kommerzielle Verträge zwischen Verkäufer und Käufer von Emissionsverminderungen. Interessierte Staaten oder Anspruchsgruppen können sich unter carbonoffset@bafu.admin.ch beim Bundesamt für Umwelt melden. Die im Rahmen der bilateralen Abkommen erlaubten Projekte finden Sie hier.
Per 2050 soll die Schweiz ihre Treibhausgasemissionen auf Netto-Null reduzieren. Für schwer vermeidbare Emissionen sieht die langfristige Klimastrategie des Bundesrates und sein Bericht den Einsatz von CO2-Abscheidung und Speicherung (CCS) und Negativemissionstechnologien (NET) (CO2-Entnahme und -Speicherung) vor. Zu diesem Zweck prüft die Schweiz die Zusammenarbeit mit verschiedenen Ländern. Internationale Vereinbarungen sollen den Rahmen schaffen und die Anrechnung von ausländischer CO2-Speicherung an das Klimaziel der Schweiz ermöglichen.
Staatsverträge Artikel 6.2 (Übereinkommen von Paris)
Abkommen mit der Republik Peru
Abkommen mit der Republik Ghana
Abkommen mit der Republik Senegal
Abkommen mit der Republik Vanuatu
Abkommen mit dem Commonwealth Dominica
Agreement with the Kingdom of Thailand
Accord de mise en œuvre de l’Accord de Paris entre la
Confédération suisse et le Royaume du Maroc
Abkommen mit der Republik Malawi
Abkommen mit der Republik Östlich des Uruguay
Abkommen mit der Republik Chile
Statement of Intent on a Bilateral Cooperation under Article 6 of the Paris Agreement between the Swiss Federal Council and the Government of the Republic of Kenya
Abkommen mit der Tunesischen Republik
Internationale Vereinbarungen CCS und NET
Abkommen mit dem Königreich Norwegen
Pilotprojekte mit der Wirtschaft
Am 17. Juni 2025 haben eine Koalition aus der Schweizerischen Post, Swiss International Air Lines, SwissRe, UBS und Zürcher Kantonalbank in Zusammenarbeit mit ClimeFi, sowie SIX in Zusammenarbeit mit Carbonfuture, sowie die Stadt Zürich und die Industriellen Werke Basel in Zusammenarbeit mit Climeworks, sowie Neustark Pilotaktivitäten im Rahmen des bilateralen Abkommens mit Norwegen angekündigt. Symbolische Mengen an Negativemissionen aus Norwegen sollen an Schweizer Käufer transferiert werden und umgekehrt. Ziel ist es, weltweit erstmals einen internationalen Transfer von Negativemissionen gemäss den Vorgaben des Übereinkommens von Paris, Artikel 6 zu demonstrieren und frühe Erfahrungen in diesem neu entstehenden Markt zu sammeln.
Memorandum of Understanding with Sweden
Joint Declaration of Intent with Iceland
Memorandum of Understanding with the Netherlands