CO2-Kompensation

Kompensationsprojekte im In- und Ausland führen zu Emissionsverminderungen. Treibstoffimporteure sind verpflichtet, einen Teil der CO2-Emissionen aus dem Verkehr mit Kompensationsprojekten auszugleichen. Sind die Anforderungen erfüllt, werden nationale und internationale Bescheinigungen ausgestellt, die zum Ausgleich von Emissionen verwendet werden können.

Mittels Klimaschutzprojekten im In- und im Ausland können Treibhausgasemissionen kompensiert werden. Für nachweislich erzielte Verminderungen stellt das BAFU handelbare Bescheinigungen aus. Diese werden von kompensationspflichtigen Treibstoffimporteuren oder für die freiwillige Kompensation zum Beispiel von Flugemissionen nachgefragt.

Pflicht für Treibstoffimporteure

Hersteller und Importeure fossiler Treibstoffe sind dazu verpflichtet, die CO2-Emissionen aus dem Verkehr teilweise zu kompensieren. Der prozentuale Anteil wird stufenweise angehoben. Die daraus folgenden Kosten decken die Importeure über einen Aufpreis von wenigen Rappen pro Liter Treibstoff.

Projekte im Inland

Für inländische Projekte kann das BAFU handelbare Bescheinigungen ausstellen. Sie müssen vorgängig registriert und die erzielten Emissionsverminderungen mit einer jährlichen Berichterstattung (Monitoring) nachgewiesen werden. Bescheinigt werden nur zusätzliche Massnahmen, die über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen und deren Reduktionsleistung nicht bereits durch andere Förderungen beansprucht wird.

Projekte im Ausland

Die internationalen Abkommen (Kyoto-Protokoll, Übereinkommen von Paris) erlauben ergänzend zu Massnahmen im eigenen Land auch die Anrechnung von Emissionsverminderungen aus dem Ausland. Die Reduktionsleistung muss zusätzlich sein, die nachhaltige Entwicklung im Gastland fördern und nicht bereits von einem anderen Land beansprucht werden.

Geschäftsstelle Kompensation

BAFU und BFE betreiben gemeinsam die Geschäftsstelle Kompensation, die Kontaktstelle für Projektträgerschaften, Prüfstellen und Kompensationspflichtige ist, regelmässig Informationsanlässe durchführt und über Neuerungen zur CO2-Kompensation informiert.

E-Mail: carbonoffset@bafu.admin.ch

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Letzte Änderung 08.12.2023

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