Die CO2-Kompensation im Ausland erfolgt durch Projekte, die der Situation im Partnerstaat entsprechen. Deshalb unterscheidet sich in der Regel die Technologie der Projekte von jener im Inland. Beispiele von Projekten im Ausland sind effizientere Kochöfen oder elektrische Fahrzeuge, die fossil betriebene Fahrzeuge ersetzen. Die Reduktionen werden erst dann durch den Bund bestätigt, wenn der Partnerstaat die Projekte umgesetzt hat.
Die Reduktionen werden mit internationalen Bescheinigungen, sogenannten Internationally Transferred Mitigation Outcomes (ITMO), übertragen. Der Partnerstaat garantiert dabei, dass er die Reduktionen nicht seinem eigenen Klimaziel anrechnet. Die rechtliche Grundlage für den Transfer bildet Artikel 6.2 des Klimaübereinkommens von Paris.
Die Inverkehrbringer von fossilen Treibstoffen müssen gemäss CO2-Gesetz einen steigenden Anteil ihrer Treibhausgasemissionen kompensieren. Es ist erlaubt, dies zunehmend im Ausland zu tun. Inverkehrbringer investieren in Klimaschutzprojekte, indem sie internationalen Bescheinigungen (ITMO) erwerben.
Wie die Kompensationspflicht im Detail funktioniert, wird auf folgenden Seiten erklärt:
Die Schweiz kompensiert einen abnehmenden Anteil ihrer Emissionen im Inland:
Projekte im Ausland
Im Ausland gibt es zum Beispiel Projekte, welche nicht erneuerbare Biomasse effizienter nutzen, den Verbrauch von fossilen Energieträgern reduzieren oder den Eintrag von anderen Treibhausgasen als CO2 reduzieren.
Das folgende Dokument informiert darüber, welche Projekt- und Programmtypen zulässig sind:
Diese Liste ist nicht abschliessend und kann bei Bedarf ergänzt werden. Des Weiteren können Programme zur Reduktion im Inland durchgeführt werden. Diese Programme umfassen mehrere Projekte, die einen gemeinsamen Zweck verfolgen.
Das CO2-Gesetz, die zugehörige CO2-Verordnung, die bilateralen Vereinbarungen sowie Artikel 6.2 des Übereinkommens von Paris bilden die rechtlichen Grundlagen für die Umsetzung der CO2-Kompensation im Ausland.
Registrierte Kompensationsprojekte
Die Geschäftsstelle Kompensation registriert Kompensationsprojekte und publiziert deren Unterlagen:
Geschäftsstelle Kompensation
BAFU und BFE betreiben gemeinsam die Geschäftsstelle Kompensation, die Kontaktstelle für Projektträgerschaften, Validierungs- und Verifizierungsstellen und Kompensationspflichtige ist.
Kontakt: carbonoffset@bafu.admin.ch
Weiterführende Informationen
Letzte Änderung 25.09.2025