Erdbebengerechtes Bauen

Den besten Schutz bei einem Erdbeben bieten erdbebengerechte Bauten. Das Erdbebenrisiko kann insbesondere vermindert werden, indem Neubauten von Beginn an erdbebengerecht erstellt werden und die Erdbebensicherheit bestehender Bauten bei Umbau oder Sanierung - soweit erforderlich und verhältnismässig - verbessert wird.

Erdbebengerechtes Bauen heisst

  • Menschen vor einstürzenden Bauwerken schützen
  • Schäden an Bauwerken begrenzen
  • Funktionstüchtigkeit wichtiger Bauwerke im Ereignisfall aufrechterhalten
  • Folgeschäden von Erdbeben (z.B. durch Feuer, Produktionsausfall etc.) begrenzen

Neubauten

Neue Bauwerke müssen gemäss sia Normen erdbebensicher geplant und gebaut werden.

Umbauten, Instandsetzungen

Ein geplanter Umbau oder eine geplante Instandsetzung bieten Anlass um abzuklären, ob eine Überprüfung der Erdbebensicherheit angebracht ist. Bei einer solchen Überprüfung wird geklärt, ob das Bauwerk ausreichend erdbebensicher ist oder ob Erdbebensicherheitsmassnahmen einzubeziehen sind.

Sekundäre Bauteile, Installationen und Einrichtungen (SBIE)

Erdbeben können hohe Sachschäden an nicht strukturellen Bauteilen, Installationen und Einrichtungen verursachen. Daher ist die erdbebengerechte Sicherung dieser Elemente sinnvoll. Sind durch sekundäre Bauteile oder feste Einrichtungen allerdings Personen, das Tragwerk oder die Funktion wichtiger Anlagen gefährdet, gelten die Anforderungen der SIA-Norm 261.

Weiterbildung für Baufachleute

Die erdbebengerechte Gestaltung von Bauten und Anlagen ist eine anspruchsvolle Aufgabe. Um diese bei Bauprojekten korrekt umzusetzen, brauchen Architekten und Bauingenieure eine Ausbildung im erdbebengerechten Entwerfen von Hochbauten und im Erdbebeningenieurwesen.

Baubewilligungsverfahren

In der Schweiz regeln die verschiedenen kantonalen Baugesetzgebungen das Bauen. Mit einer zweckmässigen und risikoorientierten Vorgehensweise im Rahmen der Bewilligungsverfahren, kann die systematische Umsetzung des erdbebengerechten Bauens in der Praxis gefördert werden.

Weiterführende Informationen

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Letzte Änderung 08.09.2023

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