Erdbebengerechtes Bauen

Den besten Schutz bei einem Erdbeben bieten erdbebengerechte Bauten. Das Erdbebenrisiko kann insbesondere vermindert werden, indem Neubauten von Beginn an erdbebengerecht erstellt werden und die Erdbebensicherheit bestehender Bauten bei Umbau oder Sanierung - soweit erforderlich und verhältnismässig - verbessert wird.

Erdbebengerechtes Bauen heisst

  • Menschen vor einstürzenden Bauwerken schützen
  • Schäden an Bauwerken begrenzen
  • Funktionstüchtigkeit wichtiger Bauwerke im Ereignisfall aufrechterhalten
  • Folgeschäden von Erdbeben (z.B. durch Feuer, Produktionsausfall etc.) begrenzen

Neubauten

Neue Bauwerke müssen gemäss sia Normen erdbebensicher geplant und gebaut werden.

Der Schweizerische Ingenieur- und Architektenverein hat am 1.August 2020 die zu berücksichtigenden Erdbebeneinwirkungen bei Bauprojekten in der Norm SIA 261 «Einwirkungen auf Tragwerke» revidiert. Je nach Situation fallen diese tiefer, gleich oder höher als nach der vorherigen Version der Norm aus.

Umbauten, Instandsetzungen

Ein geplanter Umbau oder eine geplante Instandsetzung bieten Anlass um abzuklären, ob eine Überprüfung der Erdbebensicherheit angebracht ist. Bei einer solchen Überprüfung wird geklärt, ob das Bauwerk ausreichend erdbebensicher ist oder ob Erdbebensicherheitsmassnahmen einzubeziehen sind.

Sekundäre Bauteile, Installationen und Einrichtungen (SBIE)

Erdbeben können hohe Sachschäden an nicht strukturellen Bauteilen, Installationen und Einrichtungen verursachen. Daher ist die erdbebengerechte Sicherung dieser Elemente sinnvoll. Sind durch sekundäre Bauteile oder feste Einrichtungen allerdings Personen, das Tragwerk oder die Funktion wichtiger Anlagen gefährdet, gelten die Anforderungen der SIA-Norm 261.

Weiterbildung für Baufachleute

Die erdbebengerechte Gestaltung von Bauten und Anlagen ist eine anspruchsvolle Aufgabe. Um diese bei Bauprojekten korrekt umzusetzen, brauchen Architekten und Bauingenieure eine Ausbildung im erdbebengerechten Entwerfen von Hochbauten und im Erdbebeningenieurwesen.

Baubewilligungsverfahren

Die verschiedenen kantonalen Baugesetzgebungen regeln das Bauen in der Schweiz. Gewisse kantonale Gesetzgebungen verlangen explizit die Einhaltung der geltenden Normen des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins SIA. Darüber hinaus machen einige Kantone erdbebenspezifische Auflagen im Rahmen der Baubewilligungsverfahren.

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Letzte Änderung 18.11.2020

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