Erdbebensicherheit im Baubewilligungsverfahren

In der Schweiz regeln die verschiedenen kantonalen Baugesetzgebungen das Bauen. Mit einer zweckmässigen und risikoorientierten Vorgehensweise im Rahmen der Bewilligungsverfahren, kann die systematische Umsetzung des erdbebengerechten Bauens in der Praxis gefördert werden.

Präventive Massnahmen bei Neubauten und bestehenden Bauten reduzieren deren Verletzbarkeit und somit langfristig das Erdbebenrisiko. In den kantonalen Baugesetzgebungen und Baubewilligungsverfahren wird die Erdbebensicherheit derzeit unterschiedlich berücksichtigt.

In Zusammenarbeit mit dem BAFU hat die Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz (BPUK) Empfehlungen herausgegeben mit dem Ziel, die zuständigen Behörden in den Kantonen und Gemeinden bei der systematischen Umsetzung des erdbebengerechten Bauens in der Praxis zu unterstützen.

Grundsätzlich ist das geltende Normenwerk immer einzuhalten. Dank einer risikoorientierten Vorgehensweise mit Bagagellfallregelgung können sich die Behörden mit einer entsprechenden kantonalen Fachstelle auf die relevanten Baugesuche konzentrieren.

Bagatellfallregelung_DE
Risikoorientierte Vorgehensweise mit Bagatellfallregelung

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Letzte Änderung 05.04.2023

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