Risikoübersichten sind eine wichtige Grundlage für den risikoorientierten Umgang mit Naturgefahren. Dieser gewährleistet, dass verschiedene Risiken miteinander verglichen werden können und somit vergleichbar mit ihnen umgegangen wird.
Die Ziele, die mit den Risikoübersichten angestrebt werden
Das revidierte Bundesgesetz über den Wasserbau wird ab 2025 Risikoübersichten und Gesamtplanungen verlangen. Als Instrument tragen Risikoübersichten dazu bei:
- Risiken aufzuzeigen,
- den Handlungsbedarf zu begründen,
- Prioritäten für künftige Massnahmen zu setzen,
- einen Dialog zu schaffen und das Bewusstsein der Verantwortlichen zu schärfen.
Risikoübersichten entstehen durch die Überlagerung der Gefahrengrundlagen mit den Nutzungsgrundlagen, wodurch die betroffenen Schutzgüter erkannt werden. So wird ersichtlich, ob z. B. eine Person, ein Gebäude oder ein Strassenabschnitt von einer Rutschung oder Überschwemmung betroffen ist. Werden weiter die möglichen Konsequenzen (Todesfälle oder Sachschäden) abgeschätzt, lässt sich daraus das Risiko berechnen. Die Übersicht der Risiken zeigt, mit wie vielen Todesfällen bzw. welchen Schäden im Durchschnitt pro Jahr gerechnet werden muss. Da die kantonalen Risikoübersichten einheitlich erstellt werden, können sie zu einer nationalen Übersicht zusammengefasst werden.
Standards
Kantonale Risikoübersichten stellen eine Weiterentwicklung und zusätzliche Inwertsetzung der Gefahrengrundlagen dar. Bei den Standards handelt es sich um minimale Vorgaben, welche bei der Ausarbeitung von Risikoübersichten zu berücksichtigen sind. Sie sind so gestaltet, dass sie sich optional, den spezifischen Bedürfnissen und Möglichkeiten des Kantons entsprechend, erweitern lassen. Zur Darstellung der Betroffenheit und des Risikos in einem bestimmten Perimeter steht eine Excel-Vorlage zur Verfügung.
Weiterführende Informationen
Letzte Änderung 06.11.2024