Aus der Gefahrenbeurteilung und Risikobewertung werden Massnahmen abgeleitet und geplant. Mit der geeigneten Kombination von verschiedenen Massnahmen können Risiken im Sinne des integralen Risikomanagements reduziert oder auf einem akzeptablen Mass gehalten werden.
Um Schäden durch Naturgefahren zu verhindern oder zu mindern, müssen alle möglichen Arten von Massnahmen berücksichtigt werden:
Genauere Informationen zur Abwicklung von Schutzprojekten im Bereich Naturgefahren finden Sie hier:
Letzte Änderung 24.05.2024