Im Schweizer Emissionshandelsregister (EHR) werden Emissionsrechte, Emissionsminderungszertifikate und Bescheinigungen verbucht (für die Schweiz und für Unternehmen, die am Emissionshandel teilnehmen). Das BAFU kontrolliert mithilfe des EHR, ob die Unternehmen ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachgekommen sind, und führt Versteigerungen von Emissionsrechten durch. Gleichzeitig stellt das BAFU die Erfüllung des staatlichen Reduktionsziels sicher.
Das Schweizer EHR ist ein Online-Buchungssystem. Es stellt sicher, dass Erzeugung, Zuteilung, Guthaben, Übertragung, Erwerb, Löschung und Rückgabe der Einheiten sowie Versteigerungsgebote genau verbucht werden. Das EHR lässt sich mit einem Grundbuch vergleichen: Hier werden Änderungen dokumentiert. Alle Einheiten existieren nur in elektronischer Form. Der Handel selbst ist jedoch privatwirtschaftlich organisiert.
Jede Transaktion von Einheiten im Rahmen des Kyoto-Protokolls wird durch den International Transaction Log (ITL) des UNO-Klimasekretariat (UNFCCC) überprüft und genehmigt.
Für Transaktionen aller übrigen Einheiten (Schweizer und europäischer Emissionsrechte, Bescheinigungen) wird diese Prüfung durch das Supplementary Transaction Log (STL) der Schweiz sichergestellt.
Verknüpfung mit Emissionshandelsregister der EU
Das Abkommen zur Verknüpfung der Emissionshandelssysteme (EHS) der Schweiz und der Europäischen Union (EU) trat am 1. Januar 2020 in Kraft. Damit werden Schweizer und europäische Emissionsrechte gegenseitig anerkannt. Um die Verknüpfung der EHS technisch umzusetzen, ist eine elektronische Verknüpfung der Emissionshandelsregister der Schweiz und der EU notwendig.
Ab Anfang 2024 werden Transaktionen zwischen den Emissionshandelsregistern neu täglich (Montag bis Freitag) durchgeführt mit Ausnahme der nachfolgenden Termine:
Montag, 01.01.2024 bis Freitag, 05.01.2024 (1. Kalenderwoche 2024)
Donnerstag, 28.03.2024 (Gründonnerstag)
Freitag, 29.03.2024 (Karfreitag)
Montag, 01.04.2024 (Ostermontag)
Mittwoch, 01.05.2024 (Tag der Arbeit)
Dienstag, 09.05.2024 (Christi Himmelfahrt / Schumantag)
Freitag, 10.05.2024 (Tag nach Christi Himmelfahrt)
Montag, 20.05.2024 (Pfingstmontag)
Donnerstag, 01.08.2024 (Schweizer Nationalfeiertag)
Donnerstag, 15.08.2024 (Mariä Himmelfahrt)
Freitag, 01.11.2024 (Allerheiligen)
Montag, 23.12.2024 bis Freitag, 27.12.2024 (52. Kalenderwoche 2024)
Montag, 30.12.2024 bis Freitag, 03.01.2025 (1. Kalenderwoche 2025)
Sämtliche Änderungen von Transfer-Daten werden mindestens fünf Arbeitstage im Voraus veröffentlicht, mit Ausnahme von kurzfristigen Änderungen aufgrund unvorhergesehener vorübergehender Schliessungen der Register (z.B. höhere Gewalt, technische und/oder Sicherheitsfragen). Wenn nicht ausdrücklich angekündigt, werden ausgefallene Transferdaten nicht neu angesetzt.
Transaktionen innerhalb des Schweizer EHR werden wie bisher ausgeführt; d.h. sie unterliegen nicht den obern aufgeführten Transfer-Daten. Auch Transaktionen von im Rahmen des Kyoto-Protokolls ausgestellten Einheiten (z.B. CER) zwischen dem EHR der Schweiz und der EU werden wie bisher ausgeführt, da diese Transaktionen weiterhin über das International Transaction Log (ITL) des UNO-Klimasekretariats (UNFCCC) laufen.
Teilnehmerkreis
Betreiberkonten: EHS-Teilnehmer, die ein Konto im Schweizer Emissionshandelsregister führen müssen, um ihre Verpflichtungen aus dem CO2-Gesetz zu erfüllen, stellen online einen Antrag zur Eröffnung eines Betreiberkontos im Schweizer Emissionshandelsregister. Es sind dies Betreiber von Anlagen und von Luftfahrzeugen (Luftfahrzeugbetreiber), sofern sie nicht durch eine ausländische Behörde verwaltet werden.
Weiter können ebenfalls Importeure und Hersteller fossiler Treibstoffe zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem CO2-Gesetz online einen Antrag zur Eröffnung eines Betreiberkontos im Schweizer EHR stellen.
Die Gebühren für die Kontoeröffnung und die jährliche Kontoführung werden gemäss Artikel 4 Absatz 1 und 2 der Gebührenverordnung des BAFU nach Aufwand erhoben (CHF 140 pro Stunde).
Grundsätzlich kann von folgenden Gebühren ausgegangen werden:
Zeitaufwand | Kosten | |
---|---|---|
Kontoeröffnung (einmalig) | 2 Std. | CHF 280 |
Kontoführung (jährlich) | 1 Std. | CHF 140 |
Personenkonten: Neben EHS-Teilnehmern, die zur Erfüllung von Verpflichtungen aus dem CO2-Gesetz ein Konto im Schweizer EHR führen müssen, können auch andere Akteure im EHR ein Konto eröffnen, um am Emissionshandel teilzunehmen. Unternehmen und Personen, die mit Emissionsrechten, Emissionsminderungszertifikaten und Bescheinigungen handeln wollen, stellen online einen Antrag zur Eröffnung eines Personenkontos im Schweizer EHR. Betreiber von Anlagen und Luftfahrzeugbetreiber im EU EHS sowie die übrigen in der EU zur Versteigerung zugelassenen Unternehmen aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), die an der Versteigerung teilnehmen wollen, müssen ebenfalls online einen Antrag zur Eröffnung eines Personenkontos im Schweizer EHR stellen.
Die Gebühren für die Kontoeröffnung und die jährliche Kontoführung werden gemäss Artikel 4 Absatz 1 und 2 der Gebührenverordnung des BAFU nach Aufwand erhoben (CHF 140 pro Stunde).
Grundsätzlich kann von folgenden Gebühren ausgegangen werden:
Zeitaufwand |
Kosten |
|
---|---|---|
Kontoeröffnung (einmalig) |
4 Std. |
CHF 560 |
Kontoführung (jährlich) |
3 Std. |
CHF 420 |
Versteigerungen
Das BAFU versteigert mehrmals pro Jahr Schweizer Emissionsrechte über das EHR. Es sind die Emissionsrechte für Anlagen (CHU) und Emissionsrechte für Luftfahrzeuge (CHUA). Die Versteigerung wird im kompetitiven Verfahren durchgeführt; als geschlossene Einheitspreisauktionen mit nur einer Bieterrunde.
Zur Teilnahme an den Versteigerungen berechtigt sind Betreiber von Anlagen und Luftfahrzeugbetreiber im EHS der Schweiz und der EU sowie die in der EU zur Versteigerung zugelassenen Unternehmen aus dem EWR.
Detaillierte Informationen zur Versteigerung finden sich im Faktenblatt zur Versteigerung und in den allgemeinen Versteigerungsbedingungen (siehe unter „Dokumente“). Termine, Versteigerungsmengen, Höchst- und Mindestgebotsmengen der nächsten sowie die Ergebnisse der bereits durchgeführten Versteigerungen werden im Schweizer EHR publiziert.
Weiterführende Informationen
Links
UNFCCC: Registry systems under the Kyoto Protocol
Dokumente
Allgemeine Bedingungen über das Schweizer Emissionshandelsregister (PDF, 67 kB, 21.09.2022)Gültig ab 21.09.2022
Allgemeine Versteigerungsbedingungen (PDF, 70 kB, 15.01.2024)Gültig ab 15.01.2024
Faktenblatt: Versteigerung von Emissionsrechten (PDF, 1 MB, 15.01.2024)Gültig ab 15.01.2024
Letzte Änderung 12.09.2024