Klimapolitik der Schweiz

Die Schweizer Klimapolitik zielt darauf ab, dass die Erde sich nicht stärker erwärmt als 1.5 Grad. Zusammen mit den europäischen und den meisten anderen Staaten senkt sie darum den Treibhausgas-Ausstoss. Gleichzeitig muss sich die Schweiz an die heute schon spürbaren Folgen der Klimaerwärmung anpassen. Die klimapolitischen Ziele sind Gegenstand von Strategien und Aktionsplänen, werden in gesetzlichen Grundlagen konkretisiert und in internationalen Verhandlungen abgestimmt.

Damit sich die Erde gegenüber vorindustrieller Zeit um nicht mehr als 1.5°C erwärmt, müssen die weltweiten Treibhausgasemissionen auf netto null sinken. Die Schweiz hat sich zum Ziel gesetzt, netto null Treibhausgasemissionen bis ins Jahr 2050 zu erreichen.

Bislang ist es nicht möglich, Treibhausgase wie CO2 in bedeutendem Umfang aus der Atmosphäre zu entfernen. Der Fokus liegt daher auf einer Reduktion des Ausstosses. Gleichzeitig muss sich die Schweiz auf die Folgen der nicht vermeidbaren globalen Erwärmung vorbereiten. Diese Vorgaben sind im Klima- und Innovationsgesetz (KlG) sowie im CO2-Gesetz verankert und international abgestimmt. Sie hat sich mit der Ratifizierung des Übereinkommens von Paris auch international verpflichtet.

Ziele und Strategien der Schweizer Klimapolitik

Die Schweiz möchte ihre Treibhausgasemissionen bis 2050 auf netto null senken (Netto-Null-Ziel). Dieses Ziel ist wissenschaftlich begründet, international vereinbart und für die Schweiz in Strategien und Gesetzen verankert. Den Weg zum Erreichen des Netto-Null-Ziels bis 2050 hat die Schweiz in der langfristigen Klimastrategie aufgezeigt. Für die Periode 2021-2030 gilt zudem ein Ziel zur Reduktion des Treibhausgas-Ausstosses. So soll die Schweiz bis 2030 ihre Treibhausgasemissionen gegenüber dem Stand von 1990 halbieren. Mit dem Erfüllen dieses Verminderungsziels leistet die Schweiz einen Beitrag im Rahmen des Übereinkommens von Paris.

Da sich das Klima auch bei einer Reduktion des Ausstosses von Treibhausgasen noch über Jahrzehnte hinweg erwärmt, sind Anpassungsmassnahmen heute schon nötig. Der Bundesrat setzt mit der Strategie für die Anpassung an den Klimawandel den Rahmen für ein koordiniertes Vorgehen.

Um schliesslich die nicht vollständig reduzierbaren Emissionen von Treibhausgasen auszugleichen, der Bundesrat eine Roadmap für die sogenannte CO2-Entnahme und -Speicherung erarbeitet.

Gesetzliche Grundlagen und politische Geschäfte

Die gesetzlichen Grundlagen für die Klimapolitik der Schweiz sind das Klima- und Innovationsgesetz (KlG) sowie das CO2-Gesetz mit den zugehörigen Verordnungen (Klimaschutz- und CO2-Verordnung).

Das Klima- und Innovationsgesetz (KlG) bildet den Rahmen für die mittel- bis längerfristige Klimapolitik der Schweiz. Es legt Reduktionsziele für die Treibhausgasemissionen sowie Richtwerte für einzelne Sektoren fest. Zudem enthält es zwei zeitlich befristete Förderinstrumente für die Industrie und den Gebäudesektor.

Das CO2-Gesetz setzt die Reduktionsziele des KlG um. Es definiert Instrumente zur Verminderung klimaschädlicher Treibhausgasemissionen und verpflichtet den Bund, Massnahmen zur Anpassung an den Klimawandel zu koordinieren.

Änderungen dieser gesetzlichen Grundlagen beschreibt der Bundesrat in «erläuternden Berichten».

Internationale Klimapolitik

Die Schweiz hat 1993 die UNO-Klimakonvention ratifiziert und sich damit verpflichtet, zur Stabilisierung der Treibhausgaskonzentrationen in der Atmosphäre auf einem Niveau beizutragen, das eine gefährliche Störung des Klimasystems verhindert.

Das 2015 abgeschlossene und 2017 von der Schweiz ratifizierte Übereinkommen von Paris legt die Basis für die heutigen und künftigen Klimaschutzanstrengungen der Schweiz.

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Letzte Änderung 22.09.2025

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