Bundesrat legt die nächste Etappe der Schweizer Klimapolitik fest

Bern, 01.12.2017 - An seiner Sitzung vom 1. Dezember 2017 hat der Bundesrat die Botschaft zur Totalrevision des CO2-Gesetzes für den Zeitraum 2021–2030 sowie die Botschaft zur Genehmigung des Abkommens zwischen der Schweiz und der Europäischen Union über die Verknüpfung der Emissionshandelssysteme (EHS) verabschiedet. Es handelt sich hierbei um die nächste Etappe der Schweizer Klimapolitik.

Im Oktober 2017 ratifizierte die Schweiz das Klimaübereinkommen von Paris. Damit verpflichtet sie sich, ihre Emissionen gegenüber dem Stand von 1990 zu halbieren (siehe Kasten). In seiner Botschaft vom 1. Dezember 2017 zur Totalrevision des CO2-Gesetzes legt der Bundesrat dar, wie diese Verpflichtung auf nationaler Ebene konkretisiert werden soll. Der Bundesrat will den Übergang zu einer treibhausgasarmen Wirtschaft weiter vorantreiben und dabei auf bewährte Instrumente setzen. Durch eine Weiterführung und punktuelle Verschärfung der Instrumente in den Bereichen Verkehr, Gebäude und Industrie sollen die Treibhausgasemissionen in der Schweiz bis 2030 um mindestens 30 Prozent gegenüber 1990 reduziert werden. Maximal 20 Prozent sollen im selben Zeitraum über Massnahmen im Ausland erbracht werden. Dadurch verstärkt die Schweiz ihren Beitrag zur Begrenzung der globalen Klimaerwärmung auf weniger als zwei Grad, bzw. sogar auf maximal 1,5 Grad Celsius.

Die Massnahmen nach Sektoren

Im Verkehr, durch den am meisten Treibhausgasemissionen verursacht werden, sollen die Emissionen durch eine Erhöhung des Anteils an erneuerbaren Treibstoffen sinken. Parallel dazu ist geplant, die CO2-Emissionsvorschriften für neue Fahrzeuge im Einklang mit denjenigen in der Europäischen Union schrittweise weiter zu verschärfen. Der Anteil der Emissionen aus Treibstoffen, der von den Treibstoffimporteuren kompensiert werden muss, kann bis auf 90 Prozent erhöht werden, wobei mindestens 15 Prozent der CO2-Emissionen aus dem Verkehr in der Schweiz zu kompensieren sind. Angerechnet wird dabei auch der Einsatz erneuerbarer Treibstoffe.

Im Gebäudebereich, dem zweitgrössten Emittenten, wird die CO2-Abgabe auf Brennstoffe weitergeführt. Der Abgabesatz kann auf maximal 210 Franken pro Tonne CO2 erhöht werden. Das über eine Teilzweckbindung der CO2-Abgabe finanzierte Gebäudeprogramm läuft 2025 aus. Sinken die CO2-Emissionen aus diesem Bereich nicht um mindestens 50 Prozent bis 2026 und 2027, werden ab 2029 landesweit einheitliche Grenzwerte für Gebäude eingeführt.

Für die Industrie, die ihren Treibhausgasausstoss bereits bedeutend reduziert hat, sind zahlreiche flexible Massnahmen vorgesehen. Die Verknüpfung der Emissionshandelssysteme der Schweiz und der EU könnte noch in der laufenden Verpflichtungsperiode (2013–2020) umgesetzt werden. Neu werden daher nebst den grossen, emissionsintensiven Unternehmen auch der Flugverkehr und die fossil-thermischen Kraftwerke in das Emissionshandelssystem einbezogen. Für kleinere Unternehmen besteht weiterhin die Möglichkeit, eine Verminderungsverpflichtung abzuschliessen und im Gegenzug von der CO2-Abgabe befreit zu werden.

Neu soll auch die Landwirtschaft in die Schweizer Klimapolitik einbezogen werden. Die entsprechenden Massnahmen werden in der Landwirtschaftsgesetzgebung festgelegt.

Schliesslich enthält der Entwurf Bestimmungen über die Anpassung an den Klimawandel. Bund und Kantone werden ihre Koordination bei der Vorsorge gegen Risiken, bei der Ereignisbewältigung und bei der Ermittlung des Finanzbedarfs verstärken. Am 1. Dezember 2017 genehmigte der Bundesrat auch den Bericht über die Umsetzung der Strategie zur Anpassung an den Klimawandel.

Abkommen zwischen der Schweiz und der EU über die Verknüpfung der Emissionshandelssysteme

Gleichzeitig verabschiedete der Bundesrat am 1. Dezember 2017 die Botschaft zum Abkommen über die Verknüpfung der Emissionshandelssysteme (EHS). Dieses Abkommen wurde am 23. November 2017 im Beisein von Bundespräsidentin Doris Leuthard und EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker unterzeichnet und muss nun von den Parlamenten der beiden Parteien ratifiziert werden. Das EHS ermöglicht die Reduktion der Emissionen in den treibhausgasintensivsten Sektoren (siehe Faktenblatt). Durch die Verknüpfung des Schweizer EHS mit demjenigen der EU erhalten Schweizer Unternehmen Zugang zu einem grösseren Markt und kommen in den Genuss derselben Wettbewerbsbedingungen wie Unternehmen aus dem EU-Raum. Gleichzeitig unterbreitet der Bundesrat die Änderungen des heutigen CO2-Gesetzes, die für die Umsetzung des Abkommens nötig sind. Der Bundesrat strebt an, dass die Verknüpfung der Emissionshandelssysteme noch vor 2020 realisiert werden kann.

Emissionen halbieren

Unter der Klimakonvention der Vereinten Nationen werden die Treibhausgasemissionen im Hoheitsgebiet der einzelnen Staaten erfasst. Ausgehend von diesem Inventar legen die Länder Reduktionsziele fest und messen die erzielten Fortschritte. Gemäss dem Klimaübereinkommen von Paris können die Staaten einen Teil dieser Reduktionen in Drittstaaten erzielen. Das Referenzjahr für die Schweiz ist 1990. Damals beliefen sich die Treibhausgasemissionen der Schweiz auf 53,7 Millionen Tonnen CO2eq (CO2- und Methan-Emissionen, synthetische Gase und Lachgas, umgewandelt in CO2-Äquivalente).

Die Schweiz hat sich auf internationaler Ebene verpflichtet, ihre Emissionen bis 2030 gegenüber 1990 zu halbieren. Dies bedeutet eine Reduktion der Treibhausgasemissionen um 26,9 Millionen Tonnen bis 2030. Die Emissionen im Inland sollen im Vergleich zu 1990 um mindestens 30 Prozent gesenkt werden, also um knapp 18,5 Millionen Tonnen. Unter Berücksichtigung der bereits erzielten und zusätzlich erwarteten Verminderung (Zielwert 2020: minus 20 %) und des technologischen Fortschritts soll die Schweiz ihre inländischen Emissionen zwischen 2021 und 2030 um rund 6,6 Millionen Tonnen CO2eq verringern. Im Ausland sind Verminderungen von 8,5 Millionen Tonnen nötig.


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