25. UN-Klimakonferenz: Bundesrat genehmigt Mandat der Schweizer Delegation

Bern, 30.10.2019 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 30. Oktober 2019 der Schweizer Delegation das Mandat für die 25. Klimakonferenz der Vereinten Nationen (COP25) erteilt, die vom 2. bis zum 13. Dezember 2019 in Santiago (Chile) stattfindet. Die Schweiz setzt sich am Gipfel für klare Richtlinien ein, die eine wirksame Umsetzung des Übereinkommens gewährleisten.

Das Klimaübereinkommen von Paris verpflichtet alle Staaten, ab 2020 konkrete Schritte zur Verminderung ihrer Treibhausgasemissionen zu unternehmen, um die weltweite Erwärmung auf weniger als 1,5 Grad zu begrenzen. Die Staaten müssen alle fünf Jahre ihr Verminderungsziel erhöhen, Massnahmen zu dessen Erreichung ergreifen und über die Fortschritte berichten. Das Übereinkommen umfasst zudem Bestimmungen zur Anpassung an den Klimawandel und zu Unterstützungsmassnahmen, wie die Finanzierung und der Technologietransfer für Entwicklungsländer.

Wichtige Themen der 25. Klimakonferenz

Die Mehrheit der Regeln für die Umsetzung des Pariser Abkommens hat die COP24 letztes Jahr genehmigt. An der COP25 sind detaillierte Umsetzungsregeln zu den noch offenen Artikeln des Übereinkommens zu beschliessen. Dabei geht es vor allem um die Umsetzung von Emissionsverminderungen, welche die Staaten durch Projekte im Ausland erzielen. Weiter sind Beschlüsse vorgesehen für den Umgang mit Verlusten und Schäden, die in den Ländern als Folge des Klimawandels entstehen.

Position der Schweiz: Einheitliche und griffige Regeln für alle Länder

Die Schweizer Delegation wird sich gemäss dem vom Bundesrat verabschiedeten Mandat für griffige Regelungen einsetzen, die eine wirksame Umsetzung des Übereinkommens von Paris sicherstellen. Die Delegation wird insbesondere unterstützen, dass Emissionsverminderungen im Ausland nicht mehrfach (dem Geber- und dem Empfängerland) angerechnet werden können, weil dies den Anspruch und die Effizienz des Pariser Abkommens bedrohen würde. Die Regelungen sollen auch sicherstellen, dass Auslandprojekte nicht, entgegen ihrem eigentlichen Zweck, negative Auswirkungen auf die Umwelt oder die Menschenrechte nach sich ziehen.

Am Rande der Klimakonferenz wird die Schweiz einen Anlass zur klimafreundlichen Ausrichtung der weltweiten Investitionen – ein Kernanliegen des Pariser Abkommens – durchführen.

Die Schweiz am Ministersegment der COP25

Während der zweiten Konferenzwoche treffen sich die Umweltministerinnen und -minister zu Gesprächen auf höchster politischer Ebene. Marc Chardonnens, Direktor des Bundesamts für Umwelt (BAFU), vertritt die Schweiz an diesem Ministersegment. Die Schweizer Verhandlungsdelegation steht unter der Leitung von Umweltbotschafter Franz Perrez, Chef der Abteilung Internationales des BAFU. Die Delegation umfasst auch drei Vertreter der Zivilgesellschaft aus Klimaschutz- und Wirtschaftskreisen.


Adresse für Rückfragen

Franz Perrez, Botschafter, Chef der Abteilung Internationales, BAFU, +41 79 251 90 15
Sektion Medien, BAFU, Tel. 058 262 90 00



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