25. UN-Klimakonferenz: Keine Marktregeln für Emissionsverminderungen im Ausland beschlossen
Bern, 15.12.2019 - Die 25. Klimakonferenz (COP25) in Madrid ist am 15. Dezember zu Ende gegangen. Wichtige Themen der COP25 waren robuste Umsetzungsregeln im Umgang mit Emissionsverminderungen, die im Ausland erreicht werden sowie im Umgang mit klimawandelbedingten Verlusten und Schäden. Es konnten keine Regeln für Marktmechanismen verabschiedet werden, die eine doppelte Anrechnung von im Ausland erzielten Emissionsverminderungen ausschliessen. Die Schweiz bedauert diesen Entscheid und will sich nun, zusammen mit mehreren Partnerländern, zu ambitionierten Marktregeln verpflichten.
Die Schweiz hat sich an der COP25 für griffige Regelungen eingesetzt, die eine wirksame Umsetzung des Übereinkommens von Paris sicherstellen. Sie forderte insbesondere, dass Emissionsverminderungen im Ausland nicht mehrfach (dem Geber- und dem Empfängerland) angerechnet werden können, weil dies den Anspruch und die Wirksamkeit des Pariser Abkommens bedrohen würde.
Emissionsverminderungen im Ausland
Für Emissionsverminderungen im Ausland konnten keine Regeln verabschiedet werden. Der Verhandlungstext hätte es ermöglicht, robuste Regeln umzusetzen, welche die Grundsätze und den Anspruch des Pariser Abkommens für Artikel 6 sicherstellen. Er wurde jedoch von einer kleinen Gruppe von Schwellenländern abgelehnt. Die Arbeiten an diesen Regeln werden nächstes Jahr weitergeführt. Die Schweiz bedauert den Entscheid und hat sich gemeinsam mit anderen ambitionierten Partnerländern im Rahmen der «San José Prinzipien für hohe Ambition und Integrität» verpflichtet, robuste Regeln für den Handel mit Emissionszertifikaten anzuwenden. Dies, bis eine Einigung im Rahmen einer COP gefunden wird.
Umgang mit klimabedingten Schäden und VerlustenDie Länder haben sich an der COP25 darauf geeinigt, den Warschauer Mechanismus für den Umgang mit Schäden und Verlusten, die in den Ländern als Folge des Klimawandels entstehen (z.B. Überschwemmungen, Ernteausfälle) zu stärken. Der Mechanismus soll den Wissens- und Erfahrungsaustausch unter den Ländern zur Verhütung solcher Ereignisse verbessern.
Transparenz
Die Berichterstattung und die Prüfung der Länderberichte sind wesentliche Bestandteile des Pariser Übereinkommens. Die Länder konnten sich an der COP25 nicht darauf einigen, wie sie über ihre Emissionsverminderungen und die Unterstützung, die sie dafür selber erhalten oder anderen Ländern geben, Bericht erstatten. Da die Transparenzregeln für das Vertrauen unter den Vertragsparteien grundlegend sind, ist dieses Resultat aus Sicht der Schweiz besorgniserregend. Die Länder haben nun noch bis 2020 Zeit, um sich auf solche Regeln zu einigen.
Die Schweiz hat an der COP25 im Rahmen des sog. «Multilateralen Assessment» über die Fortschritte und Herausforderungen bei der Erreichung ihrer Klimaziele berichtet. Das Assessment ist ein wichtiges Element des Übereinkommens, um Transparenz über die Anstrengungen der Länder zur Emissionsverminderung zu schaffen.
Schweizer Beiträge zur Klimafinanzierung
An der Konferenz wurden die Zusagen von rund 9,8 Milliarden US-Dollar zur Wiederauffüllung des Green Climate Fund (GCF) begrüsst, welche die Länder im Oktober anlässlich der GCF-Geberkonferenz gemacht hatten Die Schweiz hat rund 150 Mio. US-Dollar für den Fonds zugesagt. Dieser stellt Gelder für Projekte zur Minderung von Treibhausgasemissionen und zur Anpassung an den Klimawandel in Entwicklungsländern bereit.
Die Schweiz hat an der Klimakonferenz zudem Beiträge an den Anpassungsfonds der Vereinten Nationen und ein Programm der Weltbank zum Ausbau der erneuerbaren Energien, das Scaling-up Renewable Energy Programme, im Umfang von insgesamt 31 Mio. Franken angekündigt. Mit diesen Beiträgen unterstreicht die Schweiz ihre Zusage, einen fairen Beitrag an die internationale Klimafinanzierung zu leisten.
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