Keine gedruckte Fassung vorhanden.
Jahr | 2024 |
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Seiten | 80 |
Nummer | UV-1317-D |
Hrsg. | Bundesamt für Umwelt BAFU |
Reihe | Umwelt-Vollzug |
Ein Modul der Mitteilung des BAFU als Vollzugsbehörde zur CO2-Verordnung. Stand 2024.
Das Emissionshandelssystem (EHS) ist ein Instrument des CO2-Gesetzes zur Begrenzung der Treibhausgasemissionen in der energieintensiven Industrie. Das EHS ist als Cap-and-Trade System ausgestaltet und weist eine hohe Kompatibilität zum europäischen Emissionshandelssystem (EU-EHS) auf. Betreiber von Anlagen mit hohen Treibhausgasemissionen sind zur Teilnahme am EHS verpflichtet. Betreiber von Anlagen mit mittleren Emissionen können auf Gesuch am EHS teilnehmen, falls sie bestimmten Wirtschaftszweigen angehören. Am EHS teilnehmende Betreiber von Anlagen sind von der CO2-Abgabe auf Brennstoffen befreit. Die vorliegende Mitteilung konkretisiert die Praxis des BAFU als Vollzugsbehörde in Bezug auf die Umsetzung des Emissionshandelssystems für Betreiber von Anlagen.
7. aktualisierte Ausgabe Januar 2024; Erstausgabe 2013
Emissionshandelssystem für Betreiber von Anlagen (PDF, 1 MB, 08.01.2024)
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Letzte Änderung 08.01.2024