CO2-Kompensation: Projekte und Programme

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Jahr 2025
Seiten 60
Nummer UV-1315-D
Hrsg. Bundesamt für Umwelt BAFU
Reihe Umwelt-Vollzug

Ein Modul der Mitteilung des BAFU als Vollzugsbehörde zur CO2-Verordnung. 10. aktualisierte Ausgabe 2025.

Hersteller und Importeure fossiler Treibstoffe sind gemäss CO2-Gesetz (SR 641.71) dazu verpflichtet, einen Teil der durch deren Inverkehrbringen verursachten CO2-Emissionen zu kompensieren. Dazu müssen sie insbesondere Bescheinigungen aus Kompensationsprojekten oder -programmen einreichen, die die Anforderungen nach den Artikeln 5 und 5a der Verordnung vom 30. November 2012 über die Reduktion der CO2-Emissionen (SR 641.711) erfüllen. Die zugelassenen Projekte oder Programme müssen auf die in Artikel 1 der CO2-Verordnung aufgeführten Treibhausgase ausgerichtet sein.

(10. aktualisierte Ausgabe Mai 2025; Erstausgabe 2013)


CO2-Kompensation: Projekte und Programme (PDF, 913 kB, 01.05.2025)Mitteilung des BAFU als Vollzugsbehörde

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Keine gedruckte Fassung vorhanden.

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Letzte Änderung 01.05.2025

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