Kompensation von CO2-Emissionen
Importeure fossiler Treibstoffe müssen einen bestimmten Anteil der CO2-Emissionen aus dem Verkehr kompensieren. Sie können eigene Projekte durchführen oder Bescheinigungen erwerben. Der Anteil der zu kompensierenden CO2-Emissionen aus dem Verkehr (Kompensationssatz) wird in der CO2-Verordnung festgelegt (siehe Graphik «Kompensationsleistung in %»). Ab 2022 darf die Kompensationspflicht teilweise durch Projekte im Ausland erfüllt werden, wobei der Inlandanteil mindestens 15 Prozentpunkte beträgt.
Last updated on: 27.11.2024
Further information