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Veröffentlicht am 29. September 2026

Massnahmen Phase II

Die zweite Umsetzungsphase des Aktionsplans Strategie Biodiversität Schweiz (AP SBS II) umfasst 22 Massnahmen unter der Federführung verschiedener Bundesämter.

Die 22 Massnahmen des AP SBS II

  • 29. September 2026

    Massnahme 01: Biodiverser und resilienter Wald

    Die Massnahme stärkt die Biodiversität und die Resilienz der Schweizer Wälder. Im Fokus stehen der Erhalt und Förderung der genetischen Vielfalt einheimischer Baumarten sowie die gezielte Förderung ökologisch wertvoller Waldgebiete. Damit werden wichtige Grundlagen geschaffen, um Wälder besser an den Klimawandel anzupassen und ihre vielfältigen Ökosystemleistungen langfristig zu sichern.

  • 29. September 2026

    Massnahme 02: Biodiverse und resiliente Seen im Klimawandel

    Die Massnahme stärkt die Biodiversität und die Klimaresilienz der Schweizer Seen. Im Fokus stehen die Wasserqualität, die Fischdiversität und nachhaltige Fischerei, die Revitalisierung von Seeufern sowie die Verbesserung von Monitoring und Vollzug. Damit werden wichtige Grundlagen geschaffen, um Seen als wertvolle Lebensräume langfristig zu verbessern und ihre vielfältigen Funktionen für Mensch und Umwelt zu sichern.

  • Zur umfassenden Abbildung der Wirkungen auf Umwelt und Biodiversität ist eine Betrachtung der gesamten Wertschöpfungskette unerlässlich.

    29. September 2026

    Massnahme 03: Wissensgrundlagen biodiversitätsbewusster Konsum

    Die Massnahme stärkt die Wissensgrundlagen für biodiversitätsbewusste Konsum- und Beschaffungsentscheide. Dazu werden bestehende Ökobilanzdaten und Bewertungsmethoden weiterentwickelt, damit Biodiversitätswirkungen künftig besser berücksichtigt werden können – sowohl in der öffentlichen Beschaffung als auch bei Unternehmen und Konsumierenden.

  • Niermont-Moor

    29. September 2026

    Massnahme 04: Wiederherstellung leistungsfähiger Ökosysteme

    Die Massnahme schafft Grundlagen, um degradierte Ökosysteme in der Schweiz gezielt zu wiederherstellen und ihre Ökosystemleistungen nachhaltig zu stärken. Im Fokus stehen nationale Planungsgrundlagen und Priorisierungsmethoden. Die Wiederherstellungsplanung wird in Pilotregionen getestet.

  • 29. September 2026

    Massnahme 05: Vorbildfunktion der öffentlichen Hand

    Der Bund übernimmt Verantwortung für die Biodiversität: Im Rahmen des Aktionsplans Biodiversität Schweiz 2025–30 sollen bis spätestens 2030 mindestens 30 Prozent der Grünflächen in seinem Besitz naturnah bewirtschaftet werden. Mit gezielten Aufwertungsmassnahmen, einem Pilotprogramm mit den Kantonen sowie adressatengerechter Kommunikation setzt die öffentliche Hand ihre Vorbildfunktion in die Praxis um.

  • 29. September 2026

    Massnahme 06: Ökologisch wertvolle Flächen und Vernetzung

    Geeignete Lebensräume für Tiere und Pflanzen und deren Vernetzung sind die Grundlage für die Erhaltung der Biodiversität, funktionierende Ökosysteme und deren Leistungen für Mensch und Umwelt. Die Massnahme M6 schafft datenbasierte Grundlagen, um neben bestehenden Schutzgebiete, zusätzliche wertvolle Flächen und deren Vernetzung zu identifizieren. Dabei werden insbesondere Flächen mit Potenzial für sogenannte «Other Effective area-based Conservation Measure» (OECMs) berücksichtigt. Gemeinsam mit verschiedenen Akteuren werden Ansätze für deren multifunktionale Nutzung und langfristige Erhaltung entwickelt.

  • 29. September 2026

    Massnahme 07: Biodiversität im Klimawandel

    Der Klimawandel verändert Lebensräume und Artenzusammensetzung in der Schweiz bereits heute. Die Massnahme M7 erarbeitet Grundlagen, um diese Veränderungen besser zu verstehen und vorausschauend auf zukünftige klimatische Bedingungen agieren zu können. So können Bund, Kantone und weitere Akteure die Biodiversität gezielt fördern und bei Planungen die künftigen Entwicklungen berücksichtigen.

  • 29. September 2026

    Massnahme 08: Arten gezielt fördern und erhalten

    Nicht alle Arten können allein durch den Schutz ihrer Lebensräume erhalten werden. Manche benötigen zusätzliche, spezifische Artenfördermassnahmen. Die Massnahme M08 «Artenförderung» entwickelt dafür neue Grundlagen und Instrumente. Ziel ist es, prioritäre Arten wirksamer zu erhalten und fördern und die vorhandenen Ressourcen gezielt dort einzusetzen, wo sie den grössten Nutzen entfalten.

  • 29. September 2026

    Massnahme 09: Genetische Vielfalt

    Genetische Vielfalt umfasst die Unterschiede im Erbgut innerhalb und zwischen Populationen einer Art und ist die Grundlage dafür, dass sich Arten und ihre Populationen an veränderte Umweltbedingungen anpassen können. Die Massnahme M9 schafft Wissen, Instrumente und Grundlagen, um genetische Vielfalt künftig stärker in Schutz- und Fördermassnahmen einzubeziehen. Damit wird die langfristige Anpassungs- und Überlebensfähigkeit von Arten gestärkt und stärkt auch die Ökosystem-Resilienz.

  • 29. September 2026

    Massnahme 10: Überprüfung und Weiterentwicklung von Subventionen und Anreizen

    Die Massnahme verbessert die Grundlagen, um Fehlanreize bei Bundessubventionen zu verringern und Instrumente des Bundes besser aufeinander abzustimmen.

  • 29. September 2026

    Massnahme 11: Naturbasierte Lösungen

    Naturbasierte Lösungen helfen dabei, den Klimawandel zu bewältigen und gleichzeitig die Biodiversität zu fördern. Die Massnahme M11 unterstützt die Entwicklung und Umsetzung solcher Lösungen in der Schweiz und macht erfolgreiche Beispiele sichtbar. Ziel ist es, Gemeinden, Regionen und Unternehmen bei der Umsetzung konkreter Projekte zu unterstützen und den Austausch von Erfahrungen zu fördern.

  • 29. September 2026

    Massnahme 12: Dem Insektensterben entgegenwirken

    Die Massnahme stärkt den Schutz von Insekten in der Schweiz und verbessert die Grundlagen für eine insektenfreundliche Bewirtschaftung. Im Fokus stehen der Wissenstransfer, die Förderung der Bestäuber, der Erhalt der Dunkelheit in natürlichen Lebensräumen sowie die Entwicklung neuer, auf KI automatisierter Instrumente zur Erfassung von Insektenpopulationen.

  • 29. September 2026

    Massnahme 13: Integrales Risikomanagement Biodiversität

    Der Verlust der Biodiversität hat Folgen für Mensch, Wirtschaft und Umwelt. Die Massnahme M13 entwickelt die Grundlagen für ein integrales Risikomanagement Biodiversität in der Schweiz. Ziel ist es, Risiken frühzeitig zu erkennen, ihre Auswirkungen besser zu verstehen und geeignete Massnahmen zu entwickeln.

  • 29. September 2026

    Massnahme 14: Optimiertes Daten- und Informationsmanagement Biodiversität

    In der Schweiz werden grosse Mengen an Daten, Wissen und Praxiserfahrungen zur Biodiversität gesammelt. Die Massnahme M14 verbessert den Zugang zu diesen Informationen und stärkt die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Akteuren. Ziel ist es, Wissen gezielter verfügbar zu machen und die Umsetzung von Biodiversitätsmassnahmen zu erleichtern.

  • 29. September 2026

    Massnahme 15: Siedlungen für Mensch und Natur

    Die Massnahme verbessert die Rahmenbedingungen zur Förderung von Biodiversität und Landschaftsqualität im Siedlungsraum. Sie setzt bei Finanzierung und Planung an, stösst die Zusammenarbeit mit relevanten Akteuren an und setzt einen Fokus auf die Qualität von Pflanzmaterial und Saatgut.