UVEK schickt Pärkeverordnung in Anhörung

Bern, 01.02.2007 - Der Bund legt die Anforderungen an die künftigen Naturpärke fest. In einer neuen Verordnung präzisiert er, was es braucht, damit Parkprojekte durch den Bund finanziell unterstützt werden. Geklärt wird auch, wie die Parkträgerschaften ein Parklabel beanspruchen und Produktelabel verleihen können. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK hat zum Entwurf der Pärkeverordnung die Anhörung eröffnet.

Hohe Natur- und Landschaftswerte sind gemäss dem Entwurf der Pärkeverordnung eine grundlegende Anforderung an einen Park von nationaler Bedeutung. Diese Werte sind beim Betrieb eines Parks langfristig die Basis, um bei den Gästen als Naturpark glaubwürdig zu bleiben. Jede Parkkategorie hat eine eigene Ausrichtung und muss entsprechende Anforderungen erfüllen, um gefördert zu werden. Vorgesehen sind drei Parkkategorien:

  • In „Nationalpärken“ steht die freie Entwicklung der Natur im Zentrum.
  • „Regionale Naturpärke“ sollen in ländlichen Regionen entstehen, wo die nachhaltig betriebene Wirtschaft gestärkt und die natürlichen, landschaftlichen und kulturellen Qualitäten in Wert gesetzt werden. Ziel ist ein harmonisches Gleichgewicht zwischen Entwicklung und Nachhaltigkeit.
  • In Agglomerationsgebieten sollen „Naturerlebnispärke“ die Besucher auf kleinem Raum und vor ihrer Haustüre für die Natur sensibilisieren.

Regionen gestalten ihre Pärke

Pärke müssen unter demokratischer Mitsprache der Bevölkerung aus der Region entstehen (siehe auch Kasten). Dafür haben die Kantone und die Parkträgerschaft zu sorgen. Die Region selber entscheidet über die Zielsetzungen ihres Parks, wie sie beispielsweise in einem Regionalen Naturpark langfristig die landschaftlichen Qualitäten erhalten und verbessern sowie die wirtschaftlichen Aktivitäten stärken will. Mit Ausnahme der Kernzonen von Nationalpärken und Naturerlebnispärken verlangt der Bund keine Nutzungseinschränkungen oder weiteren Schutzmassnahmen.

Die Ziele und Massnahmen für ihren Park vereinbaren die beteiligten Gemeinden in einer so genannten Charta und passen wenn nötig ihre raumplanerischen Vorgaben an. Gestützt darauf verleiht der Bund das markenrechtlich geschützte Parklabel und gewährt Finanzhilfen. Die Höhe der finanziellen Unterstützung handelt der Bund mit dem Kanton in einer Programmvereinbarung aus. Sie bemisst sich nach der Wirksamkeit der vom Park geplanten und durchgeführten Massnahmen.

Regionale Produkte besser vermarkten

Der Verordnungsentwurf regelt zudem die Verleihung und Verwendung des gesetzlich geschützten Produktelabels. Produkte und Dienstleistungen, die in einem Park auf nachhaltige Weise produziert bzw. erbracht werden und den Zielsetzungen des Parks entsprechen, können mit einem Produktelabel ausgezeichnet werden. Ziele dieser von der Parkträgerschaft verliehenen Produktelabel sind eine bessere Vermarktung von landwirtschaftlichen, touristischen und anderen Produkten und Dienstleistungen und die Stärkung regionaler Kreisläufe und Produktionsketten.

Das UVEK schickt den Entwurf der Pärkeverordnung in eine dreimonatige Anhörung. Voraussichtlich im Sommer 2007 könnte der Bundesrat das geänderte Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG) und die Verordnung in Kraft setzen.

Rund 30 Parkprojekte in der ganzen Schweiz
Seit über 90 Jahren ist der Schweizerische Nationalpark im Engadin und Münstertal der einzige Park in der Schweiz. Das Interesse an Pärken, wie sie im Ausland seit Jahrzehnten bestehen, ist gross. In rund 30 Regionen in der ganzen Schweiz werden zurzeit Projekte für einen Nationalpark, einen Regionalen Naturpark oder einen Na­turerlebnispark erarbeitet oder ist die Realisierung erster Massnahmen zur Errichtung eines Parks bereits angelaufen. Entsprechend hoch sind die Erwartungen an den Bund, die Entwicklung vorwiegend ländlicher Regionen über dieses neue Instrument der Natur- und Landschaftspolitik zu fördern. In der Herbstsession 2006 hatte das Parlament mit der Änderung des Bundesgeset­zes über den Natur- und Heimatschutz (NHG) grünes Licht gegeben, um die Errich­tung, den Betrieb und die Qualitätssicherung von Pärken von nationaler Bedeutung durch den Bund zu fördern.


Adresse für Rückfragen

Bruno Stephan Walder, Abteilung Natur und Landschaft, Bundesamt für Umwelt BAFU, Tel. 031 322 80 77



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Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
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