Klimapolitik: Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zum revidierten CO2-Gesetz

Bern, 17.12.2021 - Der Bundesrat hat am 17. Dezember 2021 die Vernehmlassung zum revidierten CO2-Gesetz für die Zeit von 2025 bis 2030 eröffnet. Es dient dazu, den Treibhausgas-Ausstoss bis 2030 zu halbieren und damit das Klimaziel 2030 zu erreichen. Der Bundesrat verzichtet auf Instrumente, die zur Ablehnung der letzten Revision beigetragen haben. Die neue Vorlage basiert darauf, die bestehende CO2-Abgabe mit wirkungsvollen Anreizen sowie einer gezielten Förderung und Investitionen zu ergänzen und laufende Entwicklungen zu unterstützen. Im Vordergrund stehen Massnahmen, die es der Bevölkerung ermöglichen, den CO2-Ausstoss im Alltag zu reduzieren.

Mit dem revidierten CO2-Gesetz will der Bundesrat die Treibhausgasemissionen der Schweiz bis 2030 gegenüber 1990 halbieren. Es knüpft an das geltende CO2-Gesetz an, welches das Parlament bis 2024 verlängert hat, und umfasst die Massnahmen für die Zeit von 2025 bis 2030. Die neue Vorlage führt bewährte Instrumente wie die CO2-Abgabe weiter. Um der Volksabstimmung vom Juni 2021 Rechnung zu tragen, verzichtet sie auf neue Abgaben. Der Bundesrat setzt stattdessen auf wirkungsvolle Anreize, die durch gezielte Förderungen und Investitionen ergänzt werden.

Mit der Vorlage kann der Bund zwischen 2025 und 2030 für die Gebäudesanierung und den Umstieg auf klimafreundliche Heizungsanlagen gesamthaft rund 2,9 Milliarden Franken bereitstellen. Hinzu kommen jährliche Mittel für den Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektroautos, für das Umrüsten der Busflotten im Orts- und Regionalverkehr auf Elektroantrieb oder für die Risikoabsicherung beim Ausbau von Fernwärmenetzen. Die Vorlage geht insbesondere mit dem Gebäudebereich und der Mobilität Sektoren an, die für den Klimaschutz zentral sind.

Gebäude: Zusätzliche Mittel für Heizungsersatz

Die CO2-Abgabe, die auf fossile Brennstoffe wie Öl und Gas erhoben wird, bleibt bei 120 Franken pro Tonne CO2. Neu sollen die Mittel aus der Abgabe aber bis knapp zur Hälfte in Klimaschutzmassnahmen investiert werden können (bis 2030 befristete Anpassung der Teilzweckbindung). Die andere Hälfte wird an die Bevölkerung und die Wirtschaft zurückverteilt. Die Mittel fliessen wie bisher in das Gebäudeprogramm, den Technologiefonds und die Förderung von Geothermie. Mit dem Gebäudeprogramm werden Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer bei der Anschaffung von fossilfreien Heizungen wie Wärmepumpen oder bei der Dämmung der Gebäude unterstützt. Neu stehen für den Ersatz alter Öl- und Gasheizungen durch erneuerbare Systeme bis 2030 zusätzlich 40 Millionen Franken pro Jahr zur Verfügung. Der Technologiefonds soll weiterhin innovativen Schweizer Firmen mit Bürgschaften zu Fremdkapital verhelfen. Zusätzlich soll der Fonds Risiken beim Ausbau von Fernwärmenetzen absichern und die Gemeinden bei der Erarbeitung der regionalen Energieplanungen unterstützen.

Mobilität: Effizientere Fahrzeuge und Förderung von Ladestationen

Auto-Importeure müssen mit der Revision effizientere Fahrzeuge importieren. Die CO2-Zielwerte für Fahrzeuge werden analog zu den Vorgaben der Europäischen Union weiter abgesenkt. Verfehlen Auto-Importeure die Zielvorgaben, fällt für sie eine Sanktion an. Damit erhalten sie einen Anreiz, klimafreundliche Fahrzeuge zu verkaufen.

Aus den Sanktionserlösen werden Ladestationen für Elektroautos gefördert. Insgesamt fliessen dadurch rund 210 Millionen in den Ausbau der Ladeinfrastruktur in der Schweiz.

Im öffentlichen Verkehr wird das Steuerprivileg für Dieselbusse aufgehoben. Die dadurch erzielten Mehreinahmen werden in Busse mit Elektro- oder Wasserstoffantrieb im Orts- und Regionalverkehr investiert. Zwischen 2025 und 2030 sind dies insgesamt rund 90 Millionen Franken. Zudem kann der Bund bis 2030 mit maximal 30 Millionen Franken pro Jahr den grenzüberschreitenden Personenfernverkehr auf der Schiene einschliesslich Nachtzügen fördern.

Im Güterverkehr bleiben Elektro- und Wasserstofflastwagen bis 2030 von der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe LSVA befreit. Dadurch erhalten die Camioneure einen Anreiz, verstärkt auf klimafreundliche Alternativen zu setzen.

Flugsektor: Erneuerbare Flugtreibstoffe werden gefördert

Im Flugsektor verpflichtet das revidierte CO2-Gesetz die Anbieter von Flugzeugtreibstoffen dazu, dem in der Schweiz getankten Kerosin erneuerbare Flugtreibstoffe beizumischen. Dies in Einklang mit den Bestimmungen in der EU. Parallel dazu kann der Bund innovative Firmen finanziell unterstützen, die Pilotanalagen zur Herstellung von erneuerbaren synthetischen Flugtreibstoffen realisieren. Dafür sind jährlich rund 25 bis 30 Millionen Franken vorgesehen. Der Bundesrat möchte hiermit den Forschungs- und Innovationsstandort stärken.

Treibstoff-Importeure: Kompensationspflicht und erneuerbare Treibstoffe

Importeure von Benzin und Diesel müssen weiterhin einen Teil der CO2-Emissionen dieser Treibstoffe mit Klimamassnahmen ausgleichen. Dieser Anteil kann bis auf 90 Prozent angehoben werden und auch Klimaschutzprojekte im Ausland umfassen. Mit dem Abschluss verschiedener bilateraler Abkommen hat die Schweiz die Voraussetzungen dafür geschaffen. Der maximale Zuschlag, den die Treibstoff-Importeure dafür an der Tanksäule verlangen können, bleibt unverändert bei 5 Rappen pro Liter Benzin und Diesel. 5 bis 10 Prozent der CO2-Emissionen aus Treibstoffen sollen die Importeure direkt dadurch vermindern, dass sie erneuerbare Treibstoffe in Verkehr bringen. Diese Regelung soll die befristete Erleichterung bei der Mineralölsteuer ablösen.

Unternehmen: Befreiung von der CO2-Abgabe und Teilnahme am EHS

Mit dem revidierten CO2-Gesetz sollen sich künftig alle Unternehmen von der CO2-Abgabe befreien lassen können, wenn sie im Gegenzug eine Verpflichtung zur Verminderung ihrer Brennstoffemissionen aus Öl und Gas eingehen und aufzeigen, wie sie diese längerfristig auf Null senken können. Heute ist die Befreiungsmöglichkeit auf einzelne Branchen beschränkt. Wie bisher bezahlen Unternehmen mit sehr hohem CO2-Ausstoss keine CO2-Abgabe. Diese Firmen nehmen stattdessen am Emissionshandelssystem teil, das seit 2020 mit dem System der EU verknüpft ist.

Finanzmarkt: Berichterstattungspflicht über die Klimarisiken

Das Gesetz verpflichtet die Aufsichtsbehörden zur Berichterstattung über die Risiken, die vom Klimawandel ausgehen. Angeschaut werden insbesondere finanzielle Risiken, die sich aus den Folgen des Klimawandels ergeben, wie z.B. häufigeren Unwettern oder Dürreperioden. Die FINMA muss über die Risiken für die Schweizer Finanzinstitute Bericht erstatten. Bei der SNB geht es um die Stabilität des Finanzmarkts.

Halbierung der Emissionen bis 2030 möglich

Die Vorlage sorgt im Zusammenspiel mit dem technologischen Fortschritt und der Dynamik in verschiedenen Bereichen dafür, dass die Schweiz ihre Emissionen bis 2030 halbieren kann. Die Reduktion erfolgt zu zwei Dritteln im Inland, das andere Drittel der nötigen Reduktion soll mit Klimaschutzprojekten im Ausland erreicht werden.  

Die Vernehmlassung dauert bis am 4. April 2022. Mit der Vorlage werden auch das Energie-, Mineralölsteuer-, Umweltschutz-, Luftfahrt- und Schwerverkehrsabgabegesetz angepasst.


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