Bewilligung zur Ausfuhr von Abfällen, welche die zuständigen Behörden erteilen. In der Schweiz ist das BAFU die zuständige
Vollzugsbehörde für den grenzüberschreitenden Verkehr mit Abfällen.
Bewilligung zur Ausfuhr von Abfällen, welche die zuständigen Behörden erteilen. In der Schweiz ist das BAFU die zuständige
Vollzugsbehörde für den grenzüberschreitenden Verkehr mit Abfällen.
Letzte Änderung 28.07.2021