Beschädigte Infrastrukturen erschweren nicht nur die Rettungs- und Bewältigungsphase nach einem Erdbeben, sondern beeinträchtigen durch längere Betriebsunterbrüche auch den Wiederaufbau und die Rückkehr zur Normalsituation. Als Lebensadern unserer Gesellschaft hat ihr Ausfall erhebliche Konsequenzen auf die Wirtschaft.
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© BAFU (Sven Heunert)
Verantwortung
Die Verantwortung für die Erdbebensicherheit von Infrastrukturanlagen liegt bei den Eigentümerschaften. Der Bund schützt seine eigenen Bauten und die Nationalstrassen gegen Erdbeben. Er prüft zudem die Einhaltung der Erdbebenvorschriften bei Infrastrukturprojekten, die auf Bundesebene genehmigungspflichtigen sind. Auch ausserhalb des direkten Kompetenzbereiches des Bundes sind Massnahmen nötig, um erkannte Risiken zu mindern. Die Verantwortung liegt hier in den Händen der Eigentümerschaften auf kantonaler, kommunaler und privater Ebene.
Präventive Massnahmen
Bedingt durch fehlende oder nicht beachtete Bauvorschriften, wurden die meisten Infrastrukturen in der Schweiz ohne oder nach ungenügenden Anforderungen erstellt. Ihre mehrheitlich raumgreifende Netzstruktur macht sie anfällig für grossräumige Schadenereignisse wie Erdbeben. Für den Schutz von Infrastrukturen sind präventive Massnahmen umzusetzen. Sie betreffen neben den üblichen Anforderungen an das Tragwerk und sekundäre Bauteile auch die technischen Einrichtungen wie z. B. Transformatoren, sowohl im Neubau als auch bei Projekten an bestehenden Anlagen.

© BKW (UW Wimmis)
Vollzugs- und Anwendungshilfen
Aufbauend auf Verletzbarkeitsstudien wurden die Schwachstellen der relevanten Infrastrukturen im Einflussbereich des Bundes identifiziert. Nötige Vollzugs- und Anwendungshilfen zur Umsetzung präventiver Massnahmen wurden erarbeitet und werden implementiert. Die Qualitätssicherung der Einhaltung dieser Vorschriften auf Bundesebene erfolgt im Rahmen der Genehmigung von Infrastrukturprojekten in Zusammenarbeit zwischen den Genehmigungsbehörden und der Fachbehörde des BAFU.
Stromversorgung
Richtlinie Nr. 248 «Erdbebensicherheit der elektrischen Energieverteilung in der Schweiz», BAV / ESTI, 2020.
Schienenverkehr
Richtlinie «Erdbebensicherheit von Eisenbahnanlagen», BAV, 2020.
Luftverkehr
Leitfaden «Beurteilung der Erdbebensicherheit bei der Genehmigung von Bauvorhaben der Zivilluftfahrt (PDF, 753 kB, 26.11.2020)», BAZL/BAFU, 2020.
Erdgas- und Erdölversorgung
Merkblatt «PGV-Formular Erdbeben (BAFU) Rohrleitungsanlagen (ERI) (PDF, 357 kB, 11.06.2021) (PDF, 357 kB, 11.06.2021)», BAFU in Zusammenarbeit mit BFE und ERI, Revision 2021.
Notfall- und Kontinuitätsmanagement
Für Infrastrukturen sind Notfall- und Vorsorgeplanungen wichtig für die Begrenzung von Folgeschäden und der Wiederinbetriebnahme. Dabei sind die Besonderheiten von Erdbebenereignissen zu berücksichtigen.
Erdbeben im Notfall- und Kontinuitätsmanagement
Vorsorge- und Notfallplanungen. 2019
Letzte Änderung 24.09.2025