Förderungen für mehr Klimaschutz

Die Schweizer Klimapolitik ab 2025 legt neben der Weiterführung der bereits bestehenden Instrumente einen starken Schwerpunkt auf Fördermassnahmen. Gesetzliche Grundlagen dafür sind das revidierte CO2-Gesetz sowie das Klima- und Innovationsgesetz (KlG). Beide sind am 1. Januar 2025 in Kraft getreten.

Die neuen Förderinstrumente unterstützen Privatpersonen, Gewerbe und Industrie dabei, vermehrt erneuerbare Energieträger einzusetzen und so den Ausstoss von klimaschädlichen Treibhausgas-Emissionen zu verringern. Sowohl das CO2-Gesetz als auch das Klima- und Innovationsgesetz (KlG) sind seit 1. Januar 2025 in Kraft.

Treibhausgas-Emissionen reduzieren

Die Förderungen zielen auf die grössten Emissionssektoren: Die Gebäude, den Verkehr und die Industrie. Sie unterstützen den Ersatz fossiler Heizungen, Projekte im Bereich der Geo- und Solarthermie sowie die Nutzung erneuerbarer Gase. Ausserdem sieht das CO2-Gesetz Fördermittel für erneuerbare Flugtreibstoffe, für Nachtzugverbindungen und für die Beschaffung von Fahrzeugen mit elektrischem Antrieb im öffentlichen Verkehr vor.

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Letzte Änderung 22.09.2025

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