Indikator Abfall

Bevölkerungswachstum

Jeder Mensch verbraucht Energie, Ressourcen und Rohstoffe, produziert Abfall und beansprucht Wohnraum und Strassen. In diesem Sinne belasten wir alle die Umwelt in einem gewissen Ausmass. Eine steigende Bevölkerung ist damit auch zwangsläufig mit einem Anstieg der Umweltbelastung verbunden; dies gilt insbesondere für Industrieländer. Durch technische Neuerungen, beispielsweise energieeffiziente Haushaltsgeräte oder Produktionsverfahren, kann diese Tendenz teilweise ausgeglichen werden.

Ständige Wohnbevölkerung 2021: 8574959 Ständige Wohnbevölkerung 2020: 8505251 Ständige Wohnbevölkerung 2019: 8438822 Ständige Wohnbevölkerung 2018: 8379165 Ständige Wohnbevölkerung 2017: 8317056 Ständige Wohnbevölkerung 2016: 8156286 Ständige Wohnbevölkerung 2015: 8156286 Ständige Wohnbevölkerung 2014: 8066570 Ständige Wohnbevölkerung 2013: 7970185 Ständige Wohnbevölkerung 2012: 7876178 Ständige Wohnbevölkerung 2011: 7870134 Ständige Wohnbevölkerung 2010: 7785806 Ständige Wohnbevölkerung 2009: 7701856 Ständige Wohnbevölkerung 2008: 7593494 Ständige Wohnbevölkerung 2007: 7508739 Ständige Wohnbevölkerung 2006: 7459128 Ständige Wohnbevölkerung 2005: 7415102 Ständige Wohnbevölkerung 2004: 7364148 Ständige Wohnbevölkerung 2003: 7313853 Ständige Wohnbevölkerung 2002: 7255653 Ständige Wohnbevölkerung 2001: 7197638 Ständige Wohnbevölkerung 2000: 7164444

Daten zur Grafik: Excel
Quelle: BFS
Methode

Der Indikator erfasst die Bevölkerung, die im Durchschnitt eines bestimmten Kalenderjahres in der Schweiz wohnhaft ist. Dazu gehören alle Personen, deren Wohnsitz ganzjährig in der Schweiz liegt. Neben den schweizerischen Staatsangehörigen zählen auch alle ausländischen Staatsangehörigen mit einer Niederlassungsbewilligung oder einer Anwesenheitsbewilligung, welche zu einem Aufenthalt von mindestens zwölf Monaten berechtigt, sowie internationale Funktionäre, Diplomaten und deren Familienangehörige zur ständigen Wohnbevölkerung. Nicht dazu gehören Personen, die sich nur kurzfristig in der Schweiz aufhalten (weniger als zwölf Monate) oder deren Aufenthaltsstatus noch nicht geregelt ist (Personen im Asylsprozess) sowie Grenzgänger und Touristen. Seit 1991 umfasst die ständige Wohnbevölkerung zusätzlich auch einen so genannten Ausgleichsbestand. Dieser gleicht unterschiedliche Erfassungszeitspannen zwischen verschiedenen verwendeten Registerdaten aus.

 
Zuletzt aktualisiert am: 24.05.2023

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