Notifizierungspflichtige Abfälle

Abfälle, deren grenzüberschreitende Verbringung aufgrund des Basler Übereinkommens, des OECD-Beschlusses oder nationalen Vorschriften den zuständigen Behörden vorgängig notifziert werden muss. Die Ein- und Ausfuhr darf nicht ohne Bewilligung erfolgen. 

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Letzte Änderung 28.07.2021

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