Rote Listen
Viele Tier-, Pflanzen-, Flechten- und Pilzarten kommen in der Schweiz nur noch in kleinen Beständen von wenigen Individuen vor, weil ihre Lebensräume zerstört, stark verändert, mit Schadstoffen belastet, voneinander getrennt oder gestört werden. Kleine Artenbestände haben ein erhöhtes Risiko auszusterben.
Rote Listen mit ihren abgestuften Gefährdungskategorien zeigen als wissenschaftliche Fachgutachten, inwiefern bisherige Anstrengungen zur Erhaltung der Artenvielfalt Erfolg hatten und für welche Arten besondere Schutz- und Fördermassnahmen notwendig sind.


Bis heute wurde ein Fünftel der rund 56 000 bekannten Arten für die Roten Listen bewertet. Davon sind 36 % gefährdet oder ausgestorben (siehe Grafik "Arten"). Dieser Anteil liegt deutlich über dem Durchschnitt der OECD-Länder. Jede vier und vierzigste in der Schweiz ehemals heimische Art ist hierzulande bereits ausgestorben.
Von den 167 in der Schweiz vorkommenden Lebensraumtypen stehen 48 % (79 mehr oder weniger natürliche Lebensräume) auf der Roten Liste der natürlichen Lebensräume. Die aquatischen und die Moorlebensräume sowie die Agrarlebensräume sind am stärksten gefährdet (siehe Grafik "Natürliche Lebensräume").
Der hohe Anteil gefährdeter Arten und natürlicher Lebensräume belegt, dass die Artenvielfalt weiterhin unter Druck steht. Deshalb wird der Zustand als negativ bewertet.
Die Entwicklung lässt sich nur bei Artengruppen beobachten, für die eine revidierte Rote Liste vorliegt. Dies trifft zu für Gefässpflanzen und Brutvögel (siehe Grafik "Entwicklung"). In beiden Fällen hat sich der Gefährdungsgrad wenig verändert oder hat sich die Situation sogar verschlechtert. 2016 ging aus dem RLI für Gefässpflanzen hervor, dass 82 % der Gefässpflanzenarten in naher Zukunft wahrscheinlich nicht aussterben werden. 2002 lag dieser Anteil bei 83 %. Der Gefährdungsgrad der Gefässpflanzen in der Schweiz hat sich somit leicht verschlechtert. Bei den Brutvögeln ist die Entwicklung vergleichbar, allerdings ist ihr Gefährdungsgrad höher. Die Entwicklung wird daher als unbefriedigend beurteilt.
Die Hauptgründe für diese Entwicklung sind der Verlust und die Verschlechterung der Lebensräume (Änderungen der Bewirtschaftung und ihrer Intensität, Verlust von Gehölzen, Säumen und anderen Kleinstrukturen, Störungen des Wasserhaushalts, chemische und physikalische Verschmutzungen, Nutzungsaufgabe, Zerstörung der Vegetationsdecke).
Seit 2000 werden für jede nationale Rote Liste die Gefährdungskategorien und Einstufungskriterien gemäss Richtlinien der Weltnaturschutzunion (IUCN) verwendet.
In der Schweiz existieren seit gut 30 Jahren Rote Listen. Die Einstufung der Gefährdung basiert auf Kriterien, die für die Aussterbewahrscheinlichkeit massgebend sind. Ein Beispiel: Je kleiner und fragmentierter das von einer bestimmten Art besiedelte Gebiet ist, desto rascher gehen die Bestände zurück und desto höher ist der Gefährdungsgrad der betreffenden Art.
Da diese Bewertungen landesweite, mehrjährige Feldkampagnen erfordern, kann der Gefährdungsstatus nur in relativ grossen Zeitabständen (je nach Artengruppe 10–20 Jahre) aktualisiert werden. Die Entwicklung des Gefährdungsgrades lässt sich nur messen, wenn zwei Rote Liste vorliegen, die nach denselben Kriterien bewertet wurden. Der Rote-Liste-Index (RLI) der IUCN fasst sämtliche Veränderungen zusammen, die sich bei der Revision einer Roten Liste ergeben. Er wird anhand der Methode nach Butchart et al. 2007 und Bubb et al. 2009 ermittelt.
Angestrebte Entwicklung | Anfangswert | Endwert | Veränderung in % | Beobachtete Entwicklung | Beurteilung |
---|---|---|---|---|---|
Zunahme | (1) 2001, (2) 2002 | (1) 2010, (2) 2016 | (1) -1.32%, (2) -1.20% | (1) Stabilisierung, (2) Stabilisierung | unbefriedigend |
(1) Brutvögel, (2) Gefässpflanzen |
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