Biodiversitätsförderflächen
Als Biodiversitätsförderflächen (BFF) gelten extensiv genutzte Flächen wie Wiesen und Weiden, Streuflächen, Hecken, Feldgehölze oder Buntbrachen. Biodiversitätsförderflächen bieten Tieren und Pflanzen Nischen für das Überleben im Landwirtschaftsgebiet. Die Flächen leisten einen Beitrag zur Erhaltung der Artenvielfalt, indem sie bedrohten Arten ermöglichen, sich wieder auszubreiten. Sie erhöhen die Landschaftsvielfalt und bewahren Teile der historisch gewachsenen Kulturlandschaft.
Die Bewirtschafter können für diese Flächen Direktzahlungen geltend machen, wenn deren Anteil an der übrigen landwirtschaftlichen Nutzfläche mindestens 7% beträgt. Für Biodiversitätsförderflächen, auf denen bestimmte Zeigerpflanzen vorkommen, können die Bewirtschafter zusätzlich Qualitätsbeiträge in Anspruch nehmen. Die Vernetzungsprojekte stellen zusätzliche Massnahmen zur Förderung der Biodiversität im Landwirtschaftsgebiet dar.
Zwischen 2000 und 2010 haben sich die Biodiversitätsförderflächen (bis 2012: ökologische Ausgleichsflächen) kaum verändert, doch seit 2011 ist eine erfreuliche Zunahme zu verzeichnen. 2022 beträgt ihr Anteil an der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche (ohne Sömmerungsgebiete) 16,7% .
Es bestehen teilweise jedoch noch regional deutliche Flächendefizite, insbesondere bei den Pufferzonen um Naturschutzgebiete. Zudem weist die Mehrzahl der Biodiversitätsförderflächen noch nicht die erforderliche ökologische Qualität auf oder wurden diese nicht am geeigneten Standort angelegt. Defizite bestehen auch bei deren Vernetzung. Der Anteil der BFF mit Qualitätsstufe II und Vernetzung steigt kontinuierlich, ist aber immer noch zu tief. Im Ackerland liegt er nur bei rund 1%. Um Artenverluste zu vermeiden und die Rückkehr bedrohter Arten zu fördern, müssen die Anstrengungen weitergeführt und zusätzliche Massnahmen umgesetzt werden.
Die Daten der landwirtschaftlichen Betriebe werden vom Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) und vom Bundesamt für Statistik (BFS) gemeinsam erhoben. Dabei werden auch die Angaben zu den Biodiversitätsförderflächen (ehemalige ökologische Ausgleichsflächen, gemäss der neuen Agrarpolitik 2014–2017) erfasst. Die Erhebung stützt sich auf standardisierte Fragebogen, die die Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter ausfüllen müssen. Ihre Angaben, die sich auf den Stichtag Anfang Mai beziehen, werden von Bund und Kantonen überprüft und in der zentralen Datenbank des BLW verwaltet.
Angestrebte Entwicklung | Anfangswert | Endwert | Veränderung in % | Beobachtete Entwicklung | Beurteilung |
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Zunahme | Mittel 2000-2002 | Mittel 2020-2022 | 53.28% | Zunahme | positiv |
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