Tätigkeiten in geschlossenen Systemen
In der Forschung, beispielsweise bei der Entwicklung neuer Medikamente, werden regelmässig gentechnisch veränderte Organismen (GVO), pathogene Organismen (PO) oder gebietsfremde Organismen verwendet. Da diese Forschung in Laboratorien, Gewächshäusern oder Produktionsanlagen stattfindet und die Organismen nicht in die Umwelt freigesetzt werden, spricht man von Tätigkeiten in geschlossenen Systemen. Diese Tätigkeiten finden unter strengen Sicherheitsvorkehrungen statt, so dass das Risiko, dass Organismen in die Umwelt gelangen könnten, minimal ist. Die Anzahl der jährlichen eingegangenen Neumeldungen für solche Tätigkeiten ist ein Mass dafür, wie attraktiv der Forschungsstandort Schweiz im Bereich der Biotechnologie ist und wie viele personelle und finanzielle Ressourcen zur Verfügung stehen.
Ein Anstieg des Indikators wird gemeinhin als erstrebenswert angesehen, denn dies zeugt von der Attraktivität des Forschungsstandorts Schweiz auf dem Gebiet der Biotechnologie. Ein solcher Anstieg geht aber auch einher mit einem zunehmenden Einsatz von gentechnisch veränderten, pathogenen und gebietsfremden Organismen und damit einem zunehmenden Risiko einer Freisetzung dieser Organismen. Da die getroffenen Sicherheitsmassnahmen dieses Risiko indessen verringern, wird auf eine Bewertung des Zustands und der Entwicklung dieses Indikators verzichtet.
Bezüglich GVO vergleichbar mit den europäischen Meldeverfahren nach der Richtlinie 98/81/EC.
Tätigkeiten mit gentechnisch veränderten, pathogenen oder gebietsfremden Organismen in geschlossenen Systemen sind gemäss Einschliessungsverordnung melde- beziehungsweise bewilligungspflichtig. Die Eingaben an die Behörden werden im BAFU (Koordinationsstelle Biotechnologie des Bundes) in der Datenbank ECOGEN zentral verwaltet.
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