Indikator Biotechnologie

Freisetzungsversuche mit gentechnisch veränderten Organismen

Im Unterschied zu Tätigkeiten in geschlossenen Systemen (Laboratorien, Gewächshäusern oder Produktionsanlagen) werden Freisetzungsversuche im Freiland durchgeführt. Dabei werden gentechnisch veränderte Organismen (GVO) zu Forschungszwecken und kontrolliert in die Umwelt ausgebracht. Jeder Freisetzungsversuch muss vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) genehmigt werden; die Genehmigung wird nur erteilt, wenn Mensch und Umwelt nach dem aktuellen Stand des Wissens nicht gefährdet werden.

Bewertung des Zustandes
nicht bewertbar nicht bewertbar
Bewertung der Entwicklung
nicht bewertbar nicht bewertbar
Freisetzungsversuche mit GVO verwendete Fläche 2022: 5677 Freisetzungsversuche mit GVO verwendete Fläche 2021: 4598 Freisetzungsversuche mit GVO verwendete Fläche 2020: 4843 Freisetzungsversuche mit GVO verwendete Fläche 2019: 4562 Freisetzungsversuche mit GVO verwendete Fläche 2018: 6607 Freisetzungsversuche mit GVO verwendete Fläche 2017: 13063 Freisetzungsversuche mit GVO verwendete Fläche 2016: 7642 Freisetzungsversuche mit GVO verwendete Fläche 2015: 3558 Freisetzungsversuche mit GVO verwendete Fläche 2014: 1588 Freisetzungsversuche mit GVO verwendete Fläche 2013: 0 Freisetzungsversuche mit GVO verwendete Fläche 2012: 0 Freisetzungsversuche mit GVO verwendete Fläche 2011: 0 Freisetzungsversuche mit GVO verwendete Fläche 2010: 8369 Freisetzungsversuche mit GVO verwendete Fläche 2009: 8115 Freisetzungsversuche mit GVO verwendete Fläche 2008: 4347 Freisetzungsversuche mit GVO verwendete Fläche 2007: 0 Freisetzungsversuche mit GVO verwendete Fläche 2006: 0 Freisetzungsversuche mit GVO verwendete Fläche 2005: 0 Freisetzungsversuche mit GVO verwendete Fläche 2004: 200 Freisetzungsversuche mit GVO verwendete Fläche 2003: 0 Freisetzungsversuche mit GVO verwendete Fläche 2002: 0 Freisetzungsversuche mit GVO verwendete Fläche 2001: 0 Freisetzungsversuche mit GVO verwendete Fläche 2000: 0
Schweizweit für Freisetzungsversuche mit GVO verwendete Fläche, inkl. Mantelsaat um die GVO

Daten zur Grafik: Excel
Quelle: Bundesamt für Umwelt
Kommentar

Nur wenige Anträge zur Genehmigung von Freisetzungsversuchen mit gentechnisch veränderten Organismen werden gestellt. Die wichtigsten Gründe dafür sind die geringe Anzahl von Forschungsgruppen mit entsprechendem Forschungsschwerpunkt, rechtliche Beschränkungen, der mögliche Verzug aufgrund von Einsprachefristen, die benötigten finanziellen Mittel zur Verhinderung von Gefährdungen (Gentechnikgesetz und Freisetzungsverordnung) sowie die Sicherheitsvorkehrungen, die notwendig sind, um die Felder vor Attentaten zu schützen.

Die Anbaufläche im Jahr 2022 entspricht zirka 2,8 % der Fläche eines durchschnittlichen landwirtschaftlichen Betriebs von 20 Hektaren (200’000 m2). Eine Bewertung des Zustands und der Entwicklung dieses Indikators ist nicht möglich. Aufgrund der Sicherheitsmassnahmen, die zur Verringerung der Risiken getroffen werden, gibt die Fläche an sich nicht direkt Aufschluss über die mögliche Gefährdung der Umwelt durch diese Freisetzungen.

Internationaler Vergleich

In den europäischen Mitgliedstaaten werden öffentlich zugängliche Register geführt, in denen die Grösse pro Versuch angegeben ist. Aus diesen kann auf die Gesamtfläche geschlossen werden. Ein internationaler Vergleich ist schwierig, weil die Versuchsflächen in der Schweiz sehr klein sind und im Vergleich zu anderen Ländern nur wenig Freisetzungsversuche durchgeführt werden.

Methode

Der Indikator beruht auf Angaben, die aus den Bewilligungsgesuchen stammen. Die Fläche der Mantelsaat, die die GVO-Fläche umgibt, ist in den angegebenen Flächen inbegriffen. Die Bewilligungen für Freisetzungen werden vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) erteilt.

 
Zuletzt aktualisiert am: 29.06.2023

Weiterführende Informationen

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