Indikator Biotechnologie

Nicht zugelassene oder nicht deklarierte GVO in Futtermitteln

In der Schweiz ist die Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen (GVO) in die Umwelt zu anderen als wissenschaftlichen Zwecken verboten. Dennoch können GVO enthaltende Produkte eingeführt werden. Vier gentechnisch veränderte Mais- und Sojasorten dürfen in der Schweiz verwendet werden, müssen aber entsprechend deklariert sein. Die importierten Erzeugnisse werden von verschiedenen Stellen kontrolliert. Produkte mit einem Anteil an zugelassenen GVO von mehr als 0,9 % müssen als «gentechnisch verändert» gekennzeichnet sein. Der Anteil Produkte mit nicht zugelassener oder nicht deklarierter GVO verdeutlicht die Schwierigkeit, GVO-freie Produkte auf den Markt zu bringen. Zugleich bietet er einen Anhaltspunkt dafür, wie wahrscheinlich das Vorhandensein von GVO in der Schweizer Umwelt ist.

Bewertung des Zustandes
gut gut
Bewertung der Entwicklung
nicht bewertbar nicht bewertbar
Beanstandete Futtermittel für Nutztiere 2019: 0 Beanstandete Futtermittel für Nutztiere 2018: 0 Beanstandete Futtermittel für Nutztiere 2017: 0.3 Beanstandete Futtermittel für Nutztiere 2016: 0 Beanstandete Futtermittel für Nutztiere 2015: 0.3 Beanstandete Futtermittel für Nutztiere 2014: 0 Beanstandete Futtermittel für Nutztiere 2013: 0.3 Beanstandete Futtermittel für Nutztiere 2012: 0.3 Beanstandete Futtermittel für Nutztiere 2011: 1.3 Beanstandete Futtermittel für Nutztiere 2010: 0.3 Beanstandete Futtermittel für Nutztiere 2009: 0 Beanstandete Futtermittel für Nutztiere 2008: 0 Beanstandete Futtermittel für Nutztiere 2007: 0.8 Beanstandete Futtermittel für Nutztiere 2006: 0 Beanstandete Futtermittel für Nutztiere 2005: 0 Beanstandete Futtermittel für Nutztiere 2004: 1.3 Beanstandete Futtermittel für Nutztiere 2003: 0 Beanstandete Futtermittel für Nutztiere 2002: 1.6 Beanstandete Futtermittel für Nutztiere 2001: 0.7
Anteil von Futtermittelproben für Nutztiere die anlässlich von Kontrollendes BLW bezüglich GVO beanstandet wurden (GVO-Gehaltfalsch/nicht deklariert oder übersteigt die gesetzlich festgelegteToleranz).

Daten zur Grafik: Excel
Quelle: Agroscope Liebefeld-Posieux
Kommentar

Die hier dargestellten Werte beziehen sich ausschliesslich auf Futtermittel für Nutztiere. Die vom Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) regelmässig durchgeführten Kontrollen machen deutlich, dass nur ein Bruchteil der kontrollierten Futtermittel für Nutztiere Anlass zu Beanstandungen gibt. Ein Anteil an zugelassenen GVO von mehr als 0,9 % muss deklariert werden. In den Kontrollen, die vom BLW zwischen 2001 und 2018 durchgeführt wurden, schwankte der Anteil der nicht korrekt deklarierten oder zu stark kontaminierten Futtermittel für Nutztiere zwischen 0 und 2 %. Da der Anteil nicht konformer Futtermittelproben in den letzten sechs Jahren unter 1 % lag, ist davon auszugehen, dass nur gesetzeskonforme Futtermittel für Nutztiere auf den Markt gelangen. Der Zustand lässt sich somit positiv bewerten. Eine Bewertung der Entwicklung ist nicht möglich, da dieser Anteil während des Erhebungszeitraums schwankte.

Internationaler Vergleich

In der Europäischen Union sind die Analysemethoden standardisiert. Somit ist die Vergleichbarkeit mit den EU-Staaten gewährleistet.

Methode

Proben von Futtermitteln für Nutztiere werden auf molekularer Ebene im Hinblick auf das Vorhandensein gentechnisch veränderter DNA analysiert. Die Analysemethoden werden laufend an den neusten technischen Stand und an die am Markt erhältlichen Produkte angepasst.

 
Zuletzt aktualisiert am: 18.03.2021

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